Zuchtordnung

Zuchtordnung des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V."

  

I. Zweck der Zucht

Zweck des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." ist die Erhaltung und Förderung des Amerikanischen Collies in Europa, nach dem Amerikanischen Rassestandard, mit seinem Aussehen, besonderen Beschaffenheit, Eigenschaften und vor allem Farbenvielfalt und Größe, bei gleichzeitiger Förderung der Gesundheitswerte sowie der genetischen Vielfalt.

 

II. Organisation des Zuchtwesens

1. Zuchtbuchamt

Das Zuchtbuchamt des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." wird geführt vom Zuchtleiter (Hauptzuchtwart / Zuchtbuchführer). Der Zuchtleiter wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Der Zuchtleiter zählt zum Vorstand des Vereins "Amerikanische Collies Europa". Er führt das Zuchtbuch.

Das Zuchtbuchamt erfasst zentral alle relevanten Zuchtdaten des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V.", wie z.B. alle Zuchtstätten, Züchter, Deckrüden, Zuchthündinnen, Würfe. Die einzelnen Hunde werden erfasst mit allen relevanten Daten, wie z.B. vollständigem Namen, Zuchtbuchnummer, Chipnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarart, Farbe, DNA-Profil-Nummer, Gesundheitswerte, Titel, Championate, Name und Adresse des Züchters sowie Name und Adresse des Eigentümers inklusive Kontaktdaten. Decktage, Wurftag und Ahnen werden ebenso erfasst wie die gesamte Wurfstärke inklusive aller lebenden und eventuell totgeborenen oder später verstorbenen Welpen zzgl. Besonderheiten und Abnormitäten einzelner Welpen und der Mutterhündin sowie Kaiserschnitte (samt Anlass). Das Zuchtbuchamt erstellt die Ahnentafeln, erfasst und prüft Zuchtanträge, Deck-, Leer- und Wurfmeldungen sowie Wurfabnahmen und lässt Zwingernamen beim Verband international schützen.

2. Zuchtkommission

Die Zuchtkommission wird auf der Gründerversammlung gebildet. Sie setzt sich zusammen aus dem Zuchtleiter, den Zuchtwarten und den Zuchtwartanwärtern sowie dem 1. und 2. Vorsitzenden und je einen Vertreter für Deckrüden und einem für Züchter. Alle verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen. Es finden regelmäßige Treffen und Informationsaustausche statt. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Mitglieder, die Interesse haben Zuchtwartanwärter zu werden, können sich jederzeit beim Zuchtleiter bewerben. Die Zuchtkommission ernennt nach Überprüfung der Bewerbungen Zuchtwartanwärter und hält Schulungen für sie ab. Die Zuchtkommission arbeitet ein spezielles Prüfungsverfahren für Zuchtwartanwärter aus. Zuchtwartanwärter, die diese Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden vom Zuchtleiter zum Zuchtwart ernannt.

Die vom Zuchtbuchamt erfassten Daten werden von der Zuchtkommission ausgewertet und Zuchtstrategien entwickelt. Kriterien für die Zuchttauglichkeit und die Wurfabnahme werden überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder verändert. Sie macht Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen der Zuchtordnung. Diese werden dann in der Mitgliederversammlung vorgestellt. Die Mitgliederversammlung entscheidet mehrheitlich über Annahme oder Ablehnung solcher Änderungen und Ergänzungen. Die Zuchtkommission wird ermächtigt kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Zuchtkommission organisiert Fortbildungen, Schulungen und Tagungen zur Aus- und Weiterbildung im Zuchtwesen. Sie berät Züchter und zertifiziert Zuchtstätten. Sie überprüft die sinnvolle Teilnahme an aktuellen Studien und gibt entsprechende Empfehlungen heraus.

Die Zuchtkommission prüft, ob alle Bedingungen für eine Zuchttauglichkeit von Zuchtanwärtern gegeben sind und entscheidet dann mehrheitlich über ihre Zuchtzulassung. Die Zuchtkommission kann Einschränkungen in der Zuchtverwendung mehrheitlich beschließen, sollten z.B. bei den Nachzuchten einer Zuchthündin oder eines Deckrüden vermehrt zuchtausschließende Fehler auftreten bzw. bedenkliche Erbfaktoren zu Tage treten.

Die Zuchtkommission erarbeitet für jedes zuchtrelevante Land in Europa eine Liste mit anerkannten Auswertungsstellen für HD und ED, mit anerkannten Untersuchungsstellen für spezialisierte Augen- und Laboruntersuchungen sowie für zentrale Hunderegister.

Die Zuchtkommission erstellt und überarbeitet regelmäßig sämtliche für die Zucht notwendigen Formulare, Vordrucke, Anträge, Abnahmen, Meldungen, Kontrollbögen, Zertifizierungen und Prüfungsunterlagen, gemäß den Anforderungen der Zuchtordnung.

3. Zuchtwarte 

Der Zuchtleiter beauftragt die Zuchtwarte mit der Durchführung von Kontrollen von Zuchtstätten und Wurfabnahmen, entsprechend den Vorgaben der Zuchtordnung. Auf speziellen Vordrucken werden die Kontrollen und Abnahmen dokumentiert und umgehend ans Zuchtbuchamt weitergeleitet. Alle Besonderheiten und Abnormitäten müssen vermerkt werden.

 

III. Züchter und Deckrüdenbesitzer

Zertifizierte Züchter des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.“ stehen für eine qualitativ hochwertige Zucht, ganz nach dem Motto Qualität vor Quantität. Neuzüchter müssen deshalb eine Züchtereignungsprüfung ablegen. Die Zuchtkommission arbeitet eine vereinseigene Züchterprüfung aus, die zeitnah so umgesetzt wird, dass sie für alle Neuzüchter verpflichtend ist. Alle Züchter sind angehalten sich regelmäßig fortzubilden, um ihr Wissen ständig zu erweitern und auf den neuesten Wissensstand zu bringen bzw. zu bleiben. Das gilt selbstverständlich auch für Deckrüdenbesitzer. Darum werden über den Verein regelmäßig Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.

Wer unter dem Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." züchten möchte, meldet sich beim Zuchtbuchamt. Angehende Züchter und Deckrüdenbesitzer müssen volljährig und Mitglied im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." sein.

Jeder Züchter und Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet ein eigenes Zuchtbuch zu führen. Es können auch die Vorlagen vom Zuchtbuchamt des Vereins "Amerikanische Collies Europa" genutzt werden. Alle Daten müssen immer sofort ans Zuchtbuchamt weitergeleitet werden. Züchter und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet allen Anforderungen der Zuchtordnung fristgerecht unaufgefordert nachzukommen. Anträge und Meldungen können auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern Züchter und Deckrüdenbesitzer über die technische Voraussetzung verfügen, Vordrucke auszudrucken, auszufüllen und zu unterschreiben, danach wieder einzuscannen, um sie dann auf elektronischem Weg ans Zuchtbuchamt zu schicken. Vom Zuchtbuchamt aus geht eine kurze Rückmeldung an den Einsender zurück, um den Erhalt des Schreibens zu bestätigen. Sollte diese Meldung ausbleiben, muss der Versender den Sachverhalt umgehend überprüfen. Ist eine Zusendung auf elektronischem Weg weiterhin nicht möglich, muss sie auf dem Postweg erfolgen. Dies gilt auch für all diejenigen, die nicht über die technischen Voraussetzungen bis hin zum Einscannen und sicherem Versenden der Mails verfügen.

 

IV. Zuchtstätten

Zuchtstätten, die gemäß den Vorgaben des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.“ züchten, erhalten als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Hierzu haben wir eine Plakette entworfen, die die Züchter auf Ihre Website stellen können. Alle Hunde eines Haushalts müssen artgerecht zusammen mit ihren Menschen im Wohnbereich leben, mit entsprechendem Auslauf über Tag (ausreichende Spaziergänge, Garten etc.). Zwingerhaltung ist ausgeschlossen. Selbstverständlich muss Ihnen ständig Wasser zur Verfügung stehen und für eine regelmäßige, ausreichende, qualitativ hochwertige Fütterung gesorgt werden.

Für die Mutterhündin muss zum Ende der Trächtigkeit im Innenbereich ein ruhiger, vom Tageslicht erhellter, temperierbarer (mind. 18°C), abgetrennter Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die dort aufgestellte Wurfkiste muss 2 - 3 m² groß sein. Eine Wärmelampe muss bei Bedarf hinzu geschaltet werden können. Mit dem Heranwachsen der Welpen steigt auch ihr Aktionsradius und die Größe des Auslaufs wird, entsprechend ihren Bedürfnissen, allmählich angepasst. Im Alter von vier Wochen muss der Auslauf im Innenbereich auf mindestens 7,5m² ausgedehnt werden.

Die Welpen benötigen, spätestens ab der fünften Woche, mindestens einmal täglich einen Freilauf im Außengehege, welches anfangs 12m², ab der 6. Woche 24m² nicht unterschreiten darf. Mit zunehmendem Alter soll die Aufenthaltszeit im Freien stetig ansteigen, bis sie mehrere Stunden umfasst, sofern die Witterung dies zulässt. Dabei müssen die Welpen sich vor stärkerer Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Nässe schützen können. Hierzu ist ein geschützter Bereich von Nöten, der mindestens 2,5m² groß ist, so dass dort sowohl die Mutterhündin, wie auch die Welpen ausreichend Platz haben. Alles muss so aufgebaut sein, dass sich kein Hund verletzen kann. Die Untergründe sollten unterschiedlich beschaffen sein (z.B. Streu, Gras, Platten, Sand u. ggf. Fliesen, Laminat etc.). Drinnen wie draußen ist stets auf Hygiene zu achten. Die angegebenen Größen der Gehe sind Mindestgrößen. Sollten die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Länder größere Flächen fordern, so sind diese einzuhalten.

Eine ausgewogene Ernährung, verteilt über mehrere Mahlzeiten täglich, muss ebenso selbstverständlich sein wie ständig zur Verfügung stehendes Wasser, sobald die Welpen es sicher aufnehmen können. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist Grundvoraussetzung, insbesondere in den ersten Wochen. Die Welpen sollen im engen Kontakt zur Züchterfamilie heranwachsen und dabei die Möglichkeit haben stressfrei Alltagsdinge kennenzulernen. Zur Vorbereitung auf ihr späteres Leben müssen verschiedentlich auch Durchschlüpfe, wackelige, erhöhte und glänzende Untergründe angeboten werden, sowie flatternde, raschelnde und sich im Wind bewegende Umweltreize, nebst altersgerecht wechselndem Spielzeug. Alles natürlich gefahrlos abgestimmt auf die Welpen.

Zuchtstätten, die diese Vorgaben anerkennen, können beim Zuchtbuchamt einen Zwingernamen beantragen, der international beim Verband „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." geschützt wird. Der Name muss sich deutlich von bereits vorhandenen Zwingernamen abheben. Ein Zwingernamenschutz wird erst endgültig mit der Anerkennung einer Zuchthündin in unserem Verein.

Auf der Züchterhomepage muss das Logo unseres Vereinsgeführt werden. Sollte der Züchter seine Zucht unter unserem Verein beenden, so muss dieses unverzüglich wieder entfernt werden. Bei einem Wechsel zu einem anderen Verein muss zudem kenntlich gemacht werden, dass die Zucht unter dem neuen Verein geführt wird und nicht mehr unter dem AC e.V..

Auf der Vereinshomepage können sich aktive Zuchtstätten des AC e.V. listen lassen, samt ihrer vom AC e.V. anerkannten Zuchthündinnen. Das gleiche gilt für Deckrüdenbesitzer und ihre Deckrüden. Voraussetzung hier ist, dass Züchter wie Deckrüdenbesitzer Mitglieder bei unserem Verein AC e.V. sind. Aufgeführte Websitelinks zu den jeweiligen Züchter- Bzw. Deckrüdenhomepages müssen themenbezogen auf die Zuchtstätte bzw. den Deckrüden verweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich der Verein das Recht vor den Link zu entfernen. Aufgelistete Mailadressen von ihnen müssen auch entsprechend bearbeitet werden und nicht wochenlang unbeachtet bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich der Verein das Recht vor den Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer samt seinen Hunden von der Homepage zu nehmen. Das gleich gilt bei Zahlungsverzug und bei nicht aktuell gehaltenen Homepages bzw. vernachlässigten Mailadressen. Die Zuchtkommission entscheidet mehrheitlich. Eine Wiederaufnahme auf die Vereinshomepage ist kostenpflichtig. Es werden grundsätzlich nur Zuchttiere auf unserer Vereinsseite präsentiert, deren Besitzer vollumfänglich unserem Verein verpflichtet sind, also nicht z.B. unter einem anderen Verein züchten, aber ihre Deckrüden bei uns präsentieren wollen. Wir sind bemüht unsere Vereinsseite auf dem aktuellen Stand zu halten. Verzögerungen sind durchaus möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ebenso der Austausch von Fotos von Zeit zu Zeit ist nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Machbarkeit im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten der beauftragten Person möglich. Sollte ein Hund aus der Zucht herausfallen, auch vorübergehend, dann ist das dem Zuchtbuchamt umgehend mitzuteilen. 

Eine neue Zuchtstätte wird als „Vorläufige Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V." geführt. Während der Aufzucht, spätestens zur Wurfabnahme, werden alle Anforderungen von einem Beauftragten des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.“ überprüft. Erst dann erhalten sie als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Regelmäßig werden die Zuchtstätten erneut überprüft, ob sie das Zertifikat weiterführen dürfen. Veränderungen jeglicher Art innerhalb der Zuchtstätte, z.B. bei Unterbringung und Versorgung, müssen dem Zuchtbuchamt umgehend mitgeteilt werden. Leichte Verstöße gegen die Zuchtordnung können nachgebessert werden. Bei gröberen Verstößen erfolgt ein Eintrag in die Ahnentafeln mit dem Verweis "entgegen der Zuchtordnung". Bei schweren Verstößen erfolgt ein Zuchtausschluss. Nur zertifizierte Zuchtstätten erhalten Papiere für ihre Welpen. Kontrollen durch einen Beauftragten des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." sind jederzeit möglich. Ihm muss jederzeit Zutritt gewährt werden.

 

V. Zuchthunde 

Um im Verein „Amerikanische Collies Europa e.V." eine Zuchtzulassung zu bekommen, müssen die Zuchtanwärter verschiedene Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Alle Ergebnisse sind dem Zuchtbuchamt in Kopie vorzulegen.

Äußeres Erscheinungsbild:

Sie müssen dem Original Rassestandard für Amerikanische Collies, gemäß den Richtlinien des AKC (American Kennel Club) entsprechen.

Wesen:

Die Hunde müssen nachweislich über ein einwandfreies rassetypisches Wesen verfügen. Das Wesen wird von Vertretern der Zuchtkommission unter Leitung des Zuchtleiters überprüft. 

Ahnentafel:

Sie müssen über eine vom Verein „Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannte Ahnentafel verfügen.

Pflegezustand:

Nicht nur der Zuchtanwärter, sondern auch alle anderen Hunde desselben Haushalts müssen sich in einem einwandfreien Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden.

Gesundheitszeugnis:

Für den Zuchtanwärter ist ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen (spezieller Vordruck).

Gebiss:

Jeder Zuchthund soll ein vollständiges Scherengebiss haben. Der Nachweis erfolgt im Rahmen des oben genannten Gesundheitszeugnisses (spezieller Vordruck).

Kennzeichnung:

Jeder Zuchtanwärter muss über einen eingepflanzten Mikrochip verfügen.

HD-Untersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen, im Alter von mindestens 15 Monaten, auf HD geröntgt werden und die Bilder von einer vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten Auswertungsstelle begutachtet werden (spezielle Vordrucke). Nur HD-freie Collies, mit dem Ergebnis HD A oder HD B, erhalten eine Zuchterlaubnis.

ED-Untersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen, im Alter von mindestens 15 Monaten, auf ED geröntgt werden und die Bilder von einer vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten Auswertungsstelle begutachtet werden (spezielle Vordrucke). Nur ED-freie Collies, mit dem Ergebnis ED 0 oder ED Grenzgänger, erhalten eine Zuchterlaubnis. Von der ED-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hunde die bereits HD-geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die ED-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist.

LÜW-Untersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen, im Alter von mindestens 15 Monaten, auf LÜW geröntgt werden und die Bilder von einer vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten Auswertungsstelle begutachtet werden (spezielle Vordrucke). In den meisten Fällen ist der Bereich des Lendenübergangswirbels auf den HD-Röntgenbildern gut zu erkennen. Dort wo es nicht der Fall ist, muss noch eine zusätzliche Aufnahme gemacht werden. Von der LÜW-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hunde, die bereits HD-geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die LÜW-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist. Ziel ist es, dass nur Collies mit dem Ergebnis LÜW Typ 0 oder 1 eine Zuchterlaubnis erhalten. 

Augenuntersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen Untersuchungsergebnisse von einem vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten spezialisierten Augenarzt des ECVO (incl. DOK) bzw. ACVO auf erbliche Augenerkrankungen, wie z.B. RD, CEA, PRA und KAT vorlegen können. Nur Hunde, die frei von erblichen Augenerkrankungen sind, erhalten eine Zuchtzulassung. Eine Ausnahme gilt für CEA-CH (Chorioretinale Hypoplasie) und MPP (PPM) betroffene Hunde; sie bekommen eine Zuchterlaubnis, sofern ihre Sehfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

MDR1:

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf MDR1 untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Bei einer Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also MDR1 +/+  bzw. N/N.

DM (Exon2-SOD1):

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf den Risikofaktor, die Mutation "Exon 2" im SOD1-Gen untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Bei einer Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also DM (Exon2) +/+ bzw. N/N.

CEA:

Es muss der genaue genetische Status feststehen (Achtung: Besondere Einschränkung bei der Laborwahl). Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf CEA untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. CEA-betroffene Hunde bekommen nur dann eine Zuchterlaubnis, wenn sie frei von Sehstörungen sind. Sie dürfen nicht mit anderen genetisch betroffenen Hunden verpaart werden. Idealerweise sollen sie nur mit Non-Carriern, also CEA +/+ bzw. N/N verpaart werden.

rcd2-PRA:

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf rcd2-PRA untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Bei einer Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also (rcd2) PRA +/+ bzw. N/N.

GCS:

Idealerweise soll der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter soll genetisch auf GCS untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Bei einer Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also GCS +/+ bzw. N/N.

DMS:

Dieser Test wird dringend empfohlen (Achtung: Besondere Einschränkung bei der Laborwahl), auch wenn er weiter freiwillig ist, wenn ein Zuchtpartner das genetisch niedrige Risiko DMS aa bb nachweisen kann. Ansonsten müssen beide Zuchtpartner getestet sein, um sicher zu stellen, dass keine Welpen mit hohem Risiko geboren werden (AA Bb, Aa BB, AA BB). Diese Zuchtpartner müssen genetisch auf DMS untersucht worden sein oder der genetische Status muss über die Elternschaft eindeutig nachweisbar sein. Idealerweise sollen Collies mit erhöhtem Risiko nur mit Collies mit einem niedrigen Risiko verpaart werden.

IPD:

Dieser Test ist zurzeit freiwillig, da der Defekt bislang nur in britischen Linien aufgetreten ist, jedoch besteht immer die Gefahr der Einschleppung durch Einkreuzung bzw. die Gefahr des Restrisikos durch britische Ahnen. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also IPD +/+ bzw. N/N. Dieser Zuchtpartner muss genetisch auf IPD untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Sollte sich die Gefahrenlage verschärfen wird unverzüglich die nächste Stufe eingeleitet, bei der ein Zuchtpartner genetisch auf IPD untersucht worden sein muss oder der genetische Status über die Elternschaft eindeutig nachweisbar ist. Dann muss ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also IPD +/+ bzw. N/N. Generell wird darauf hingewirkt, dass Collies mit möglicherweise erhöhtem Risiko getestet werden.

MH:

Dieser Test ist freiwillig, da der Defekt nur äußerst selten bei Collies auftritt. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also MH +/+ bzw. N/N. Dieser Zuchtpartner muss genetisch auf MH untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar.

HUU:

Dieser Test ist freiwillig, da der Defekt nur äußerst selten bei Collies auftritt. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also HUU +/+ bzw. N/N. Dieser Zuchtpartner muss genetisch auf HUU untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. (In der Vergangenheit wurde HUU unter dem Namen SLC geführt.)

Genprofil:

Zudem muss ein Genprofil von jedem Zuchtanwärter erstellt werden, damit später die Elternschaft eindeutig nachgewiesen werden kann.

Alle genetischen Untersuchungen, egal ob vom Zuchtanwärter oder über die Elternschaft, müssen in einer vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten Untersuchungsstelle durchgeführt worden sein.

Die Zuchtzulassung ist beim Zuchtbuchamt zu beantragen, unter Vorlage aller geforderten Unterlagen, zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Zuchttauglichkeit (spezieller Vordruck). Letzterer muss vom Vereinsmitglied im Wordprogramm ausgefüllt werden und als Worddatei ans Zuchtbuchamt gemailt werden.  Zudem muss jeder Zuchtanwärter persönlich bei einem Beauftragten des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.“ vorgestellt werden und muss sich dabei einer Zuchttauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission gemeinsam mehrheitlich über die Zuchtzulassung.

Zuchtausschließende Fehler sind beispielsweise:

Chronische Erkrankungen, Erbliche Defekte, Herzfehler, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen, Knickrute, Monorchismus, Kryptorchismus, erbliche Skelettdeformationen, Lippen-, Kiefer- u. Gaumenspalte, erbliche Augenerkrankungen wie z.B. erblicher Katarakt und PRA, (ausgenommen CEA-CH und MPP jeweils ohne Sichtbeeinträchtigung), Blindheit, Taubheit, Albinismus, Hüftgelenksdysplasie, Ellbogendysplasie, erhebliche Zahnfehler, erhebliche Kieferanomalien (z.B. starker Vor- oder Rückbiss) sowie erhebliche Aggressivität und überängstliches Wesen. Sollten solche Fehler erst später auftreten, dann wird die Zuchtzulassung aberkannt.

  

Anerkennung vereinsfremder Zuchthunde

Bereits zuchttauglich geschriebene Collies aus anderen seriösen Vereinen können auch beim Verein „Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannt werden, sofern sie dem Rassestandard entsprechen und über ein einwandfreies Wesen verfügen. Zudem müssen sie dieselben Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen erfüllen, wie vereinseigene Zuchthunde. Dazu zählen:

-  Kennzeichnung per Mikrochip

-  soll ein vollzahniges Scherengebiss haben

-  röntgenologische Untersuchung auf HD, ED und LÜW. Von der ED- und LÜW-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hunde die bereits HD-geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die ED- und LÜW-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen sind.

-  Augenuntersuchung bei einem, vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten, spezialisierten Augenarzt des ECVO (incl. DOK) bzw. ACVO 

-  Genetische Untersuchungen von einem anerkannten Labor (Achtung Einschränkungen gibt es v.a. wie z.B. bei CEA & DMS):

    -  MDR1

    -  DM (Exon 2)

    -  (rcd2) PRA

    -  CEA

    -  DMS (sofern der Zuchtpartner nicht DMS aa bb hat)

    -  Genprofil

    Idealerweise auch:

   - GCS

    Freiwillig, aber dennoch sinnvoll, da es sonst teilweise Einschränkungen bei den Verpaarungen geben kann, sind z.B.:

    - IPD

    - MH

    - HUU  

Alle Werte müssen eindeutig nachweislich sein und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Die Hunde müssen eine lückenlose Ahnentafel über wenigstens drei Generationen verfügen. Für alle Gesundheitswerte müssen entsprechende Befunde vorgelegt werden. Die Zuchtzulassung ist beim Zuchtbuchamt zu beantragen, unter Vorlage aller geforderten Unterlagen, zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Zuchttauglichkeit (spezieller Vordruck). Letzterer muss vom Vereinsmitglied im Wordprogramm ausgefüllt werden uns als Worddatei ans Zuchtbuchamt gemailt werden. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission gemeinsam mehrheitlich über die Anerkennung.

 

VI. Zuchtlenkprogramme

Röntgenprogramm:

Um zuverlässige Röntgenergebnisse für HD, ED und LÜW zu erhalten, müssen alle Zuchtanwärter eine röntgenologische Auswertung von einem entsprechenden Spezialisten der GRSK e.V. (Gesellschaft für Röntgendiagnostik erblich bedingter Skeletterkrankungen bei Kleintieren) vorweisen. Derzeit ist das Herr Dr. Witteborg, Gründungsmitglied der GRSK und Spezialauswerter für Collies. 

HD (Hüftgelenksdysplasie):

Bei der HD handelt es sich um eine Fehlbildung einer oder beider Hüften. Zum Glück zählen die Amerikanischen Collies nicht zu den HD-lastigen Rassen, fast alle haben HD A. Damit das auch so bleibt, erhalten nur HD-freie Hunde mit dem Ergebnis HD A (frei) und HD B (Grenzgänger) eine Zuchterlaubnis. Bei jeder Verpaarung muss mindestens ein Elternteil das Ergebnis HD A erreicht haben.

ED (Ellbogengelenksdysplasie):

Unter ED werden verschiedene Erkrankungen des oder der Ellbogen zusammengefasst. Auch hier zählen die Amerikanischen Collies nicht zu den ED-lastigen Rassen; fast alle haben ED 0. Von den röntgenologisch untersuchten Hunden, erhalten nur ED-freie Hunde mit dem Ergebnis ED 0 und ED Grenzgänger (borderliner) eine Zuchterlaubnis. Bei Verpaarungen ED-geröntgter Hunde sollte mindestens ein Elternteil das Ergebnis ED 0 erreicht haben. Von der ED-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hunde, die bereits HD geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die ED-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist. Sie müssen nicht noch einmal unnötig dem Narkoserisiko ausgesetzt werden, auch wenn es gering ist, um sie erneut zu röntgen. Allerdings sollen alle neuen Zuchtanwärter zusammen mit dem HD-Röntgen auch gleich auf ED und LÜW geröntgt werden.

LÜW (Lendenübergangswirbel):

Unter LÜW versteht man Veränderungen im Bereich des Lendenübergangswirbels. Vorrangig geht es um eine Datenerfassung, in Zusammenarbeit mit der GRSK. Ziel ist es aber dennoch, dass nur Collies in die Zucht gehen, die frei von diesbezüglichen gesundheitlichen Einschränkungen sind, sprich LÜW 0 (frei) oder LÜW 1 (Übergangstyp). Bei einer Verpaarung LÜW-geröntgter Hunde sollte mindestens ein Elternteil das Ergebnis LÜW 0 erreicht haben. Von der LÜW-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hunde, die bereits HD geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die LÜW-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist. Sie müssen nicht noch einmal unnötig dem Narkoserisiko ausgesetzt werden, auch wenn es gering ist, um sie erneut zu röntgen. Allerdings müssen alle neuen Zuchtanwärter zusammen mit dem HD-Röntgen auch auf LÜW untersucht werden. Meist reicht hierzu eine gute HD-Röntgenaufnahme. Wenn nicht, muss noch ein zusätzliches Bild gemacht werden. Am besten den Röntgenarzt gleich darauf hinweisen. 

Klinische Augenuntersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen Untersuchungsergebnisse von einem vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten spezialisierten Augenarzt des ECVO (incl. DOK) bzw. ACVO auf erbliche Augenerkrankungen, wie z.B. RD, CEA, PRA und KAT vorlegen können. Nur Hunde, die frei von erblichen Augenerkrankungen sind, erhalten eine Zuchtzulassung. Eine Ausnahme gilt für CEA-CH (Chorioretinale Hypoplasie) und MPP (PPM) betroffene Hunde; sie bekommen eine Zuchterlaubnis, sofern ihre Sehfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

MPP (Membrana Pupillaris Persistens): 

In der Embryonalphase ist das Auge mit einem feinen Häutchen bedeckt. Dieses bildet sich bis zum Öffnen der Augen zurück. Manchmal verbleiben jedoch winzige Gewebereste. Diese werden MPPs (oder PPMs = Persistierende Pupillar Membran) genannt. Man trifft sie bei vielen Rassen an. Bei Collies sind sie i.d.R. so gering, dass es zu keiner Einschränkung der Sehfähigkeit kommt und sie können dann auch zur Zucht zugelassen werden. Es wird empfohlen solche Hunde nur mit MPP-freien Hunden zu verpaaren.

MDR1 (Multi-Drug-Resistance): 

Diese multiple Medikamentenunverträglichkeit ist bei vielen Hütehunderassen, so auch beim Collie, sehr verbreitet. In der Regel decken nicht betroffene Gene, betroffene ab. Hier ist es anders, denn auch MDR1 Carrier (MDR1 +/-) können etwas empfindlicher auf einige Medikamente und Anästhetika reagieren. Der behandelnde Tierarzt soll immer über den jeweiligen MDR1-Status informiert sein. Darum muss bei Welpen, bei denen der MDR1 Status über die Elternschaft nicht sicher fest steht immer ein entsprechender MDR1-Gentest gemacht werden, so dass bei jedem abgegebenen Welpen immer der genaue MDR1 Status feststeht. Beim Amerikanischen Collie verfügen wir hier in Europa glücklicherweise über einen großen Genpool an gesunden Genen. Darum muss bei jeder Verpaarung, mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (MDR1 +/+). So kann im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." die Geburt von MDR1-betroffenen Welpen g<%2pF>

gänzlich ausgeschlossen werden!

DM (Degenerative Myelopathie):

DM ist eine unheilbare Erkrankung der Nervenbahnen mit zunehmenden Lähmungserscheinungen angefangen bei der Hinterhand, bei vollem Bewusstsein der Hunde. Leider weiß man noch nicht, welche Gene im Einzelnen dafür verantwortlich sind. Man hat aber den Risikofaktor Exon2-Mutation am SOD-1 bei allen getesteten DM-erkrankten Collies gefunden. Auf Grund des großen Genpools an gesunden Genen haben wir beschlossen, dass bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (DM (Exon2) +/+ bzw. N/N). So kann im Verein „Amerikanische Collies Europa e.V.“, die Geburt von DM (Exon2)-betroffenen Welpen gänzlich ausgeschlossen werden!

CEA (Collie-Eye-Anomalie):

Darunter fasst man verschiedene stagnierende genetische Veränderungen der Netzhaut des Auges zusammen. Sie ist bei den Hütehunden, insbesondere bei den Collies weit verbreitet. Man geht davon aus, dass ca. 67% aller Collies von der milden CEA betroffen sind (Chorioretinale Hypoplasie od. CEA-1), die für die meisten Collies keine Einschränkung der Sehfähigkeit bedeutet, da die Veränderungen an der Netzhaut vergleichsweise gering sind. Oft sind diese Veränderungen am besten im Alter von 6 - 8 Wochen vom Ophthalmologen nachweisbar. Danach werden sie vielfach von Pigmenten überlagert. Solche Hunde bezeichnet man auch als „go-normals“. Sicherheit bringt hier der CEA-CH-Gentest, denn alle betroffenen Hunde sind genetisch betroffen (CEA -/- bzw. CEA/CEA). Ca. 13% der betroffenen Collies haben ein Kolobom mit tunnelartigen Ausbuchtungen am Sehkopfnerv. Meist sind diese Veränderungen so gering, dass es auch hier nur selten zu Einschränkungen der Sehfähigkeit kommt. Trotzdem sind sie von der Zucht ausgeschlossen, ebenso wie die letztlich nur ca. 3% aller von CEA betroffenen Collies, die an der schwersten Form der CEA leiden, die einhergeht mit Einblutungen, z.T. sogar bis hin zur Netzhautablösung, was dann unweigerlich zur Erblindung führt.

Da niemand einen blinden Collie haben möchte, ist auch hier unbedingt Handlungsbedarf gegeben. Da so viele Hunde betroffen sind, können wir sie nicht alle aus der Zucht ausschließen und nur noch mit den restlichen ca. 33% weiterzüchten. Würden wir zugleich auch nur noch mit genetisch freien MDR1 Hunden züchten, so würde der Genpool auf nur noch 2% herabsinken. Und wenn wir noch weitere Faktoren mit einbeziehen kommen wir fast auf 0%. So kommen wir nicht weiter. Darum können auch Collies mit milder CEA zur Zucht zugelassen werden, wenn sie keinerlei Einschränkungen in der Sehfähigkeit haben. Verboten ist aber die Verpaarung solcher Hunde untereinander, da sonst die Wahrscheinlichkeit, dass Welpen an einer der schwereren Formen erkranken unnötig ansteigt. Es muss der genaue genetische Status feststehen (Achtung: Besondere Einschränkung bei der Laborwahl). Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf CEA untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. CEA-betroffene Hunde bekommen nur dann eine Zuchterlaubnis, wenn sie frei von Sehstörungen sind. Sie dürfen nicht mit anderen genetisch betroffenen Hunden verpaart werden. Idealerweise sollen sie nur mit Non-Carriern, also CEA +/+ bzw. N/N verpaart werden. Da wir bei den Amerikanischen Collies inzwischen einen guten Genpool an einzelnen gesunden Genen haben, können wir inzwischen so weit gehen, dass bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (CEA +/+ bzw. N/N) oder zumindest carrier (CEA +/- bzw. N/CEA). Dadurch haben wir das Risiko für eine Sehstörung, je nach Verpaarung, auf eine Wahrscheinlichkeit von 0 bis 1,5% senken können! Da jeder Welpe eine Augenuntersuchung beim Spezialisten gemacht bekommt, steht auch der genaue klinische Status bei jedem Welpen noch vor der Abgabe fest.

rcd2-PRA (Progressive Retinaatrophie):

Diese weit verbreitete unheilbare erbliche Augenerkrankung, die viele Rassen betrifft, verschlimmert sich zunehmend und führt schließlich zur Erblindung. Bei den Amerikanischen Collies verfügen wir hier in Europa über einen ausreichend großen Genpool an gesunden Genen. Darum muss bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein (rcd2-PRA +/+ bzw. N/N). So kann die Geburt von rcd2-PRA-betroffenen Welpen, im Verein „Amerikanische Collies Europa e.V.", gänzlich ausgeschlossen werden!

MPP (Membrana Pupillaris Persistens): 

In der Embryonalphase ist das Auge mit einem feinen Häutchen bedeckt. Dieses bildet sich bis zum Öffnen der Augen zurück. Manchmal verbleiben jedoch winzige Gewebereste. Diese werden MPPs (oder PPMs = Persistierende Pupillarmembran) genannt. Man trifft sie bei vielen Rassen an. Bei Collies sind sie i.d.R. so gering, dass es zu keiner Einschränkung der Sehfähigkeit kommt und sie können dann auch zur Zucht zugelassen werden. Es wird empfohlen solche Hunde nur mit MPP-freien Hunden zu verpaaren. Eine konsequente sinnvolle Umsetzung ist jedoch erst in einigen Jahren möglich, da es zu einer konsequenten Erfassung von MPPs in den Untersuchungsbögen, leider erst in den letzten Jahren gekommen ist.

GCS (Gray-Collie-Syndrom):

Hierbei kommt es zu einer zyklischen Verminderung der für die Immunabwehr hochwichtigen Neutrophilen Granulozyten. Betroffene Hunde sterben i.d.R. früh an Infektionen. Auf Grund des großen Genpools an gesunden Genen muss bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein (GCS +/+ bzw. N/N). So kann die Geburt von GCS-betroffenen Welpen, im Verein „Amerikanische Collies Europa e.V.“ gänzlich ausgeschlossen werden!

DMS (Dermatomyositis)  

DMS ist eine Autoimmunerkrankung, ähnlich der JDM (Juvenile Dermatomyositis) beim Menschen. DMS tritt vorrangig bei Shelties und Collies immer wieder mal auf. Auf Knochenvorsprüngen, die wenig mit Muskeln abgepolstert sind, wie vor allem im Gesicht, aber auch an Rutenspitze und Füßen, bilden sich verkrustete Läsionen. Die manchmal schuppige Haut rötet sich und das Fell fällt aus. Typisch ist, insbesondere im Anfangsstadium, solange keine Sekundärinfektion auftritt, dass die betroffenen Regionen nicht jucken. In leichten Fällen verheilen die Wunden, aber meist verbleiben Stellen mit langfristigen Veränderungen, geprägt durch dunkel und fleckige Pigmentierung und verbleibendem Haarausfall. In schweren Fällen sind auch die Muskeln so sehr in Mitleidenschaft gezogen, dass z.B. das Trinken und die Nahrungsaufnahme (Kauen u. Schlucken erschwert sind und/oder auch das Gehen (Fuß- und untere Beinmuskulatur). Beim Menschen spricht man von muskelkaterartigen Schmerzen. Die Hunde sind oft empfindlich, insbesondere unter immunsuppressiver Therapie, gegenüber Infektionen (Pilze, Bakterien, Viren). Diese sind dann oft schwer behandelbar, obwohl es sich häufig um gängige Keime handelt, die einem gesunden Hund nichts antun würden. Es können sich auch Empfindlichkeiten bezüglich des Magen-Darmtraktes ausbilden. Im fortgeschrittenen Stadium kann es auch immer wieder mal zum Verlust einzelner Krallen kommen, die dann i.d.R. später wieder nachwachsen. Ursächlich spielen genetische Veränderungen und Umweltfaktoren eine Rolle. Auslöser für die ersten Hautläsionen, scheinen oft Stressfaktoren zu sein, wie z.B. Viruserkrankungen, Impfungen oder traumatische Erfahrungen. Verstärkend können Hormonveränderungen (Hündinnen: Läufigkeit, Trächtigkeit, Scheinträchtigkeit / Rüden: Hormonschübe), Impfungen (Überimpfungen, Leptospirose, Tollwut), erhöhter Stress, Infektionsdruck und Unverträglichkeiten (Futter, Medikamente, Allergene) wirken. DMS kann in jedem Lebensalter ausbrechen, aber der häufigste Ausbruch findet man im ersten Lebenshalbjahr statt. Gute Behandlungserfolge (aber keine vollständige Heilung) erzielt man meist mit Trental (Pentoxiphyllin), Vitamin E und in manchen Fällen auch mit Steroiden. Oftmals ist zudem eine Kastration hilfreich, wenn die Hunde empfindlich auf hormonelle Veränderungen reagieren. Vorbeugend bei erhöhtem Risiko gilt es die möglicherweise verstärkend wirkenden Auslöser zu vermeiden. Gesunde Ernährung ohne allzu viel Chemie, aber dennoch optimaler Zusammensetzung kann sicherlich unterstützend wirken. Überimpfungen (zu viel und zu viel auf einmal) kann man vermeiden durch Titertests auf die jeweiligen Antikörper, so dass man nur das nachimpft, was wirklich nötig ist. Das gleiche gilt für Wurmkuren, durch Stuhlproben.

Der amerikanischen Forschungsgruppe unter Leigh Anne Clark und Jacquelyn Evans gelang es an der Clemson Universität einen Gentest zu entwickeln, bezogen auf drei Risikofaktoren die sie in Verbindung mit DMS entdeckt haben (http://journals.plos.org/plosgenetics/article?id=10.1371/journal.pgen.1006604): Wie bei JDM können Immunsystemvarianten einen Ausbruch begünstigen. Beim Hund sind es die MHC-II-Klasse-Leukozyten-Antigene, genauer gesagt die DLA-Gene (DLA-DRB1/-DQA1/-DQB1). Sie werden in Zahlenkombinationen ausgedrückt. Leider scheint es beim Collie hier kaum noch Variationen zu geben. In der Studie fand man bei den Collies fast ausnahmslos die Kombinationen 002:01/009:01/001:01 dazu seltener noch die Kombinationen 015:01/009:01/001:01 und später kam noch 020:01/009:01/001:01 hinzu. Dadurch bedingt gibt es wohl leider eine grundsätzliche rassebedingte Neigung zu DMS, mit 3%. Es gibt noch eine weitere äußerst seltene DLA-Variante, mit der Kombination 006:01/050:11/007:01. Wegen der geringen Anzahl kann man leider noch nicht sagen, ob hier das Risiko geringer ist. Aber selbst wenn, wäre eine Zuchtauslese, auf Grund der Seltenheit kaum machbar. Da die größte Varianz bei DLA-DRB1 auftritt ist man auf unseren Vorschlag hin dazu übergegangen diesen Wert auf den Befunden anzugeben, statt wie früher den DQA1-Wert. Heutzutage ist es, um die Sache zu vereinfachen üblich die häufigste Variante 002:01 mit dem Risikogen "C" zu bezeichnen und alle anderen Varianten, wie 015:01, 020:01 und 006:01 mit einem "c", wobei nicht wirklich sicher ist, dass das Risiko tatsächlich sinkt, das bleibt zu beobachten, hierzu werden sie weiter angegeben. Die beiden anderen Faktoren sind zwei Hochrisikogene, genannt "A" (PAN2) und "B" (MAP3K7CL). Die betroffenen Gene sind wichtig im Bereich der Entzündungsregulationen. So kann man DMS auch beschreiben als eine Unfähigkeit entzündliche Reaktionen richtig zu regulieren. Da die Gene immer doppelt vorliegen (Allele), können sie durch freie Gene "a" und "b" abgefangen werden ("Aa" oder "Bb"), so dass das Erkrankungsrisiko sinkt. Generell kommt "B" seltener vor wie "A" bei Collies. Interessanterweise ist das Merlegen immer an ein "a" geknüpft. Die Risikobewertung des Gentests liegt gemäß den Forschungsergebnissen von 2016 bei:

Grundrisiko (ca. 3%):  aa bb

Niedriges Risiko (ca. 4%):  Aa bb  &  aa Bb

Moderates Risiko (ca. 39%):  AA bb & aa BB & Aa Bb

Hohes Risiko (ca. 90%): Aa BB & AA Bb

Sehr hohes Riskio (ca. 97%): AA BB

Der Risikotest ist kein Nachweismittel für die Erkrankung, das geht nur über entsprechende Biopsien an den befallenen Stellen. Er ist alleine eine Risikobewertung. Das bedeutet auch nicht, dass jeder genetisch betroffene Hund auch automatisch erkrankt, er hat lediglich ein moderates oder hohes Risiko, dass die Krankheit ausbricht. Andersherum besteht bei einem Hund mit dem am niedrigsten möglichen Risiko, aber immer noch ein Restrisiko, des Krankheitsausbruchs, da es die Stufe kein Risiko nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand nicht gibt. Auch wenn bislang, nach heutigem Wissensstand, in unserem Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." noch kein Welpe geboren wurde, der an DMS erkrankt ist, so ist es uns ein besonderes Anliegen, dass auch in Zukunft nur Collies geboren werden, ohne hohes Erkrankungsrisiko. Darum sollte optimalerweise mindestens ein Zuchtpartner für die jeweiligen Risikogene "A" und "B" genetisch frei sein, also DMS "aa" und "bb". Das kann auch im Wechsel sein, sprich der eine Zuchtpartner ist frei für das Risikogen "A", also "aa" (noncarrier) und der andere Zuchtpartner ist frei für das Risikogen "B", also "bb" (noncarrier). So kann das Risiko langfristig für die geborenen Welpen auf das niedrigste mögliche Level von 3% bzw. 4% gesenkt werden. Da derzeit aber nur 22% aller Collies die Kombi aa bb haben, lässt sich das Problem nicht von heute auf morgen aus der Welt schaffen, sonst gäbe es die Rasse Collie schon in Kürze nicht mehr. Hinzu kommt, dass das DMS-Risiko ja auch erst verursacht wurde durch zu enge Zuchtauslese und weil die Colliezucht weltweit auf nur wenigen Collies basiert. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch nur vergleichsweise wenige Collies von Europa nach Amerika gereist sind und mit nur wenigen von ihnen die Zucht dort aufgebaut wurde, dann hat das die Situation nicht verbessert. So ist und bleibt das erste langfristige Ziel die Heterozygotie, bei der betroffenen Gene von freien abgedeckt werden, um das Risiko generell in der Rasse zu senken. So sollen idealerweise Collies mit erhöhtem Risiko für DMS nur mit Collies mit einem niedrigen Risiko verpaart werden.

Der DMS-Test (Achtung: Besondere Einschränkung bei der Laborwahl) wird dringend empfohlen für alle Zuchthunde. Dieser Test ist nur dann freiwillig, wenn ein Zuchtpartner das genetisch niedrige Risiko DMS aa bb nachweisen kann. Ansonsten müssen beide Zuchtpartner genetisch auf DMS getestet worden sein oder der genetische Status muss über die Elternschaft eindeutig nachweisbar sein. So kann sichergestellt werden, dass im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." keine Welpen geboren werden, die ein hohes Risiko für DMS haben.

IPD (Inflammatory pulmonary disease)

IPD ist eine rezidivierende entzündliche Lungenerkrankung mit erblichem Hintergrund. Sie bricht in der Regel schon beim Züchter, wenige Tage nach der Geburt aus. Die Hunde leiden an wiederholtem schaumigem Erbrechen, Nasenausfluss, Fieber, atmen nur flach, haben erhöhte Atemgeräusche und Husten. Medikamente, wie Antibiotika und Sekretolytika helfen nur kurzzeitig, danach gibt es schnelle Rückfälle. Zwei in einer Studie beschriebenen Langhaarcollies waren mit häufigem gelblichen Nasenausfluss nach drei Jahren noch am Leben. Die seltene Krankheit scheint vorwiegend in britischen Langhaar Linien aufzutreten und i.d.R. zeigen nur reinerbig betroffene Tiere Symptome, sprich sie wird rezessiv vererbt, d.h. beide Elterntiere müssen das betroffene Gen in sich tragen. So ist man auch dahintergekommen, dass eine Erblichkeit im Spiel sein muss, da eine Häufung dieser Krankheit nach einer Verpaarung mit einem bestimmten Rüden (der Name wird nicht öffentlich bekannt gegeben) aufgetreten ist. Das zeigt wie wichtig ist es ist, dass man offen mit Problemen umgeht und sie weitergibt, damit solche Häufungen überhaupt auffallen. Letztlich geht es ja um die Gesundheit unserer Rasse. Auf Initiative einiger Züchter ist in Zusammenarbeit mit Laboklin und Prof. Leeb von der Universität Bern es gelungen eine entsprechende Mutation für IPD im sogenannten AKNA-Gen (welches Entzündungsgeschehen reguliert) festzustellen und dazu einen Gentest zu entwickeln, der seit kurzem (2019) auf dem Markt ist (Laboklin). Zur Studie geht es hier: https://www.mdpi.com/2073-4425/10/8/567/htm. Idealerweise sollte mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also IPD +/+ bzw. N/N, so dass die Geburt betroffener Welpen gänzlich ausgeschlossen werden kann. Sollte sich die Gefahrenlage verschärfen wird unverzüglich die nächste Stufe eingeleitet, bei der bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (IPD +/+ bzw. N/N). So kann dann die Geburt von um homozygot IPD-betroffenen Welpen, im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." gänzlich ausgeschlossen werden! Generell wird darauf hingewirkt, dass Collies mit möglicherweise erhöhtem Risiko getestet werden.

MH (Maligne Hyperthermie):

Dieser genetische Defekt, der bei allen Rassen vorkommen kann, kommt zum Glück nur extrem selten bei Collies vor. Hierbei handelt es sich um eine Medikamentenunverträglichkeit, die gezielt die quergestreifte Muskulatur angreift. Bei der Verabreichung bestimmter Medikamente, wie einige Inhalationsanästhetika und bestimmte Muskelrelaxantien, kann es zu massiven Krämpfen kommen, sowie Herzrhythmusstörungen, Erhöhung der Körpertemperatur (Hyperthermie) bis hin zum Zerfall der Muskelzellen (Rhabdomyolyse). Durch die Abbauprodukte kann es zu massiven Nierenproblemen, bis hin zum Organversagen und Tod, wenn nicht sofort gezielt kompetent gegenbehandelt wird. Dieser Test ist freiwillig, da die Erkrankung nur äußerst selten bei Collies auftritt. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (non-carrier), also MH +/+ bzw. N/N, so dass die Geburt betroffener Welpen gänzlich ausgeschlossen werden kann.

HUU (Hyperurikosurie / Hyperurikämie):

Hierbei handelt es sich um eine genetische Störung des Harnstoffwechsels (Purine). Im Gegensatz zum Menschen wird das Endprodukt Harnsäure, beim gesunden Hund noch weiter zu Allantoin abgebaut, was besser wasserlöslich ist. Dieser Prozess ist bei HUU-betroffenen Hunden gestört, durch eine Mutation am SLC2A9-Gen. Es kann in der Folge durch kristalline Ablagerung zu Gichterkrankungen kommen und zur Harnsteinbildung. Dieser Test ist freiwillig, da die Erkrankung nur äußerst selten bei Collies auftritt. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (noncarrier), also HUU +/+ bzw. N/N, so dass die Geburt betroffener Welpen gänzlich ausgeschlossen werden kann. In der Vergangenheit wurde HUU unter der Abkürzung SLC geführt.

AVK (Ahnenverlustkoeffizient zum Erhalt der Genetischen Vielfalt des Einzelindividuums): 

Um die genetische Vielfalt eines jeden einzelnen Hundes möglichst groß zu halten, darf der AVK der Welpen 86%, über 4 Generationen, nicht unterschreiten. Somit ist Inzucht verboten und enge Linienzucht unterbunden. Denn nur mit möglichst verschiedenartigen Genen (Heterozygotie) können wir die einzelnen Individuen einer Rasse auf lange Sicht möglichst gesund erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung für einen AVK von mindestens 80% ist möglich, bei der Verpaarung der häufig sehr eng gezogenen Amerikanischen Importhunde oder deren Nachfahren in erster und ggf. noch zweiter Generation. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem weiteren Verlust der Ahnen kommt. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission mehrheitlich.

IK (Inzuchtkoeffizient): 

Der IK bezieht im Gegensatz zum AVK auch die Nähe eines Verwandten mit ein. So haben weiter entfernte doppelte Ahnen (z.B. Ururgroßelternteile) weniger gravierend schlimme Einflüsse, wie wenn beispielsweise der Vater mehrfach auftaucht würde. Es wird empfohlen, dass der IK bei den Welpen nicht höher wie ca. 6% sein sollte. Zudem sollten doppelte Ahnen generell in den ersten drei Generationen vermieden werden, um die Vielfalt und Verschiedenartigkeit der Gene zu erhalten und zu fördern.

Kein Popular Sire Syndrom (Erhalt eines großen Genpools der gesamten Rasse):

Der übermäßige Einsatz eines einzelnen Rüden sollte vermieden werden, um die genetische Vielfalt der Rasse zu erhalten. Je mehr Hunde miteinander verwandt sind, desto mehr wird der Genpool einer Rasse geschmälert. Manche Krankheiten und andere Defizite entwickeln sich erst im Alter. Wenn sich solche betroffenen Hunde vorher ausgiebig vermehrt haben, besteht die Gefahr, dass sich auch diese Defizite ungewollt weit verbreitet haben.

American Lines:

Angestrebt wird ein Blutsanteil von wenigstens 50% und gerne mehr an Amerikanischen Linien (Collies die über mehrere Generationen in Amerika oder Kanada gezüchtet wurden). Wichtiger ist jedoch zum Erhalt der Rasse auf lange Sicht, neben dem Erhalt der genetischen Vielfalt (des Einzelindividuums) und einem großen Genpool (der Rasse), vor allem auch das äußere Erscheinungsbild (entsprechend dem Original Amerikanischen Rassestandard), nebst Charakter etc. der Zuchtpartner, im Hinblick auf die zu erwartenden Welpen.

Wesen:

Es ist sehr wichtig, das Wesen und Temperament mit in die Auswahl der Zuchtpartner einfließen zu lassen und sich auch anzuschauen, in welche Richtung sich vielleicht schon vorhandene bisherige Nachzuchten entwickelt haben. Möchte ich langfristige eher ruhige Hunde in die Welt setzen oder eher sehr aktive. Habe ich bei letzteren genügenden Interessenten, die solchen Tieren gerecht werden? Oder strebe ich doch lieber Hunde mit mittlerem Temperament an?

Exterieur:

Ziel in der Zucht ist es immer einen Hund zu züchten, der dem Idealbild des Amerikanischen Collies möglichst nahe kommt. Dazu muss man sich mit dem Potential der zur Auswahl stehenden Zuchtpartner auseinandersetzen. Gute Zuchtrichter und Zuchtwarte können hier sicherlich gerne helfen. Bei der Auswahl der Zuchtpartner darf nie vergessen werden, dass es nicht darum geht, den Hund mit den besten Gesundheitswerten zu züchten, sondern das Gesamtpaket muss stimmen.

Farbbesonderheiten:

Farbvarianten wie der Double Merle (genetisch homozygote Träger für Merle (M/M), hervorgegangen aus der Verpaarung von zwei Hunden mit Merle-Faktor) sind gemäß den derzeitigen gesetzlichen Tierschutzbestimmungen von der Zucht ausgeschlossen, auch wenn es Varianten gibt, bei denen keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Auch eine angestrebte Verpaarung, bei der solche Welpen fallen könnten, ist nicht erlaubt! Es darf maximal nur ein Zuchtpartner den Merle-Faktor haben, sprich heterozygoter Träger des Merle Gens (m/M).Wenn der Merle-Status eines Hundes nicht sicher ist, v.a. wenn Merle bei den Eltern und Großeltern vorhanden ist, aber auch wenn die Gefahr für einen Hidden Merles besteht (äußerlich nicht sichtbares Merle), muss vor einem Zuchtantrag ein Gentest gemacht werden, um eine spätere Verpaarung von zwei Merles sicher ausschließen zu können. Idealerweise wird jeder Zuchtanwärter auf Merle getestet, so dass die Allele aufgeschlüsselt werden. Auch bei Verpaarungen mit einem Merle, soll idealerweise der Merle Faktor für jeden Welpen feststehen, um ihn entsprechend in die Ahnentafel eintragen zu können. Bei Welpen, die aus einer solchen Merle-Anpaarung hervorgehen und Merle nicht sichtbar ist, wird so sichergestellt, dass es keine unbekannten Hidden Merles gibt (z.B. Sable Merle, Cryptic Merle, Minimal Merle). Käufer von Welpen mit Merle Faktor müssen unbedingt vom Züchter vor dem Kauf darüber aufgeklärt werden, dass die Hunde, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, nicht mit anderen Merles verpaart werden dürfen! Dabei muss auch auf die Gefahr hingewiesen werden, dass bei vielen Hunden, auch rasseübergreifen, der Merle Faktor nicht sichtbar ist, so dass auch keine "Unfälle" passieren dürfen, um die Geburt von Double Merles sicher auszuschließen. So wird sichergestellt, dass Augen und Innenohr immer über ausreichend Pigment verfügen, um volle Funktionsfähigkeit zu haben. Darum dürfen Harlequins/Fawnequins & Minimal Merles (beide m/Mh) nicht verpaart werden mit Collies, die einen Weißfaktor haben und/oder eine Blesse haben, die bis zur Stirn reicht. Bei allen Weißvarianten ist immer drauf zu achten, dass der Kopf komplett farbig bleibt (Color Head), wie im Rassestandard gefordert. Dazu zählt auch, dass übermäßig große Blessen unerwünscht sind. Idealerweise sollten Hund mit sehr großen Blessen nur mit solchen ohne Blessen verpaart werden. Ein Split Face ist unerwünscht.  (Weitere Infos gibt es hier, u.a. auch detailliert zu Merle, gibt es hier: Colliefarben).

Psychische Reife: 

Hündinnen dürfen frühestens mit 22 Monaten belegt werden und Rüden dürfen frühestens mit 18 Monaten decken.

Qualität statt Quantität: 

Neben der Beachtung der oben aufgezählten qualitätssichernden und -steigernden Werte, muss auch unbedingt darauf geachtet werden, dass keine zu häufige Zuchtverwendung stattfindet. Die der Rüden wurde schon unter „Popular Sire Syndrom“ abgehandelt. Die der Hündinnen sollte so ausgelegt sein, dass zwischen erfolgreichen Bedeckungen wenigstens ein Jahr liegt. Auch ein Erholungsjahr zwischen den Würfen wird angestrebt, denn unsere Hündinnen sind keine Gebärmaschinen! Überbeansprucht sinkt unweigerlich die Qualität der Welpen und das darf niemals passieren! Darum sind pro Hündin nur vier Würfe in ihrem Leben erlaubt.

Mit dem 7. Geburtstag erlischt die Zuchterlaubnis für Hündinnen Es kann aber eine einjährige Verlängerung beantragt werden, wenn ein tierärztliches Gesundheitszeugnis samt Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine weitere Zuchtverwendung vorgelegt wird. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission mehrheitlich.

Mit dem 8. Geburtstag erlischt die Zuchterlaubnis für Rüden. Es kann aber eine Fristverlängerung beantragt werden, vor allem wenn seine Samen besonders wertvoll sind. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission mehrheitlich.

Datenerfassung:

Um auch langfristig den hohen Qualitätsstandard zu halten und noch weiter zu optimieren ist es unerlässlich, dass Unregelmäßigkeiten (Anomalien, Erkrankungen etc.) dem Zuchtbuchtamt gemeldet werden. Die Daten werden erfasst und ausgewertet. Je nach Ursache, Häufigkeit etc. können bei Bedarf entsprechende weiterführende Schritte die zukünftige Zucht weiter optimieren.

 

VII. Zuchtdurchführung

Voraussetzungen

Rüde und Hündin sollen kurz vor dem Deckakt vom Tierarzt auf mögliche Keime im Genitalbereich untersucht werden. Nur völlig gesunde Hunde dürfen dem Deckakt zugeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse müssen mit zur Bedeckung genommen werden und noch bevor man die Hunde zusammenlässt, gegenseitig von Hündinnen- wie Rüdenbesitzer vorgelegt werden.

Hormonbehandlungen zur künstlichen Beschleunigung von Eisprüngen bei der Hündin sind strengstens verboten.  

Nur Welpen aus genehmigten Verpaarungen erhalten auch Ahnentafeln.

Künstliche Befruchtung ist erlaubt, sollte jedoch nur von fachkundigen Personen, am besten in einer Fachklinik, durchgeführt werden. Ausgeschlossen werden sollten körperliche Anomalien, die eine natürliche Belegung und eine natürliche Geburt verhindern können, durch eine entsprechende medizinische Untersuchung bzw. die Tatsache, dass die Hündin schon einmal Welpen nach einer natürlichen Bedeckung auf natürlichem Wege zur Welt gebracht hat. Die erste Belegung einer Hündin muss vor ihrem 5. Geburtstag erfolgt sein. Nach einem zweiten Kaiserschnitt muss die Hündin aus der Zucht genommen werden. Es sollen nicht mehrere Würfe gleichzeitig in einer Zuchtstätte großgezogen werden. Generell sollen nicht mehr als 4 Würfe pro Jahr pro Zuchtstätte aufgezogen werden.

Es ist auch erlaubt Hündinnen zur Zucht zu verwenden, die nicht im Eigentum des Züchters stehen, ebenso wie Hündinnen, die zwar im Eigentum des Züchters stehen, aber vorwiegend in einem anderen Haushalt leben. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Zuchthündinnen auch. Zudem ist der Züchter verpflichtet Sorge zu tragen, dass die Hündin zu jeder Zeit artgerecht gehalten wird und sich im besten Pflege- und Ernährungszustand befindet. Der Züchter soll bei der Bedeckung persönlich anwesend sein. Zudem ist darauf zu achten, dass die belegte Hündin die nötige Ruhe, alle Vorsorgemaßnahmen und vor allem auch eine dem Stadium der Trächtigkeit angemessene Ernährung erhält. Sollte dies in einem anderen Haushalt nicht sicher gewährt sein, muss die Hündin schon frühzeitig zum Züchter ziehen. Spätestens zwei Wochen vor dem erwartenden Geburtstermin muss sie zum Züchter ziehen. Auch dort muss ein stressfreies Umfeld für die Hündin gesichert sein, damit sie dort in Ruhe ihre Welpen zur Welt bringen und aufziehen kann. Dazu gehört auch, dass die Hündin gut mit bereits im Haushalt lebenden Hunden harmoniert. Eine gute Integration sollte deshalb unbedingt vor der Bedeckung erfolgt sein.

Vom Verein Amerikanische Collies Europa e.V. anerkannte Zuchtstätten dürfen Collies nur unter diesem Verein züchten, ansonsten erlischt eine weitere Zuchterlaubnis.

Zuchtantrag 

Vom Verein „Amerikanische Collies Europa" anerkannte Züchter mit einer vorläufig anerkannten Zuchtstätte des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." oder einer „Zertifizierten Zuchtstätte des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." können beim Zuchtbuchamt einen Zuchtantrag stellen. Beide Zuchtpartner müssen vom Verein „Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannt sein. Für den Zuchtantrag gibt es spezielle Vordrucke. Der Antrag muss beim Zuchtbuchamt gestellt werden. Er kann auch auf elektronischem Weg gestellt werden und soll bis spätestens vier Wochen vor der geplanten Bedeckung eingereicht werden. Er muss im Wordprogramm ausgefüllt werden und als Worddatei ans Zuchtbuchamt gemailt werden. Dabei können bis zu drei anerkannten Deckrüden aufgelistet werden. Da Gesundheitswerte bei uns großgeschrieben werden, arbeiten wir mit speziellen Zuchtlenkprogrammen. Es werden ausschließlich Verpaarungen genehmigt, die allen Anforderungen der Zuchtordnung entsprechen. Nur Hunde, die aus genehmigten Verpaarungen hervorgehen erhalten Ahnentafeln des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.".

Deckmeldung 

Bedeckungen aus genehmigten Verpaarungen müssen innerhalb einer Woche nach der letzten Bedeckung dem Zuchtbuchamt gemeldet werden, durch Einsendung des Deckscheins (spezieller Vordruck). Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Zuvor muss das genaue Datum der Bedeckungen darauf eingetragen werden und sowohl Hündinnen- wie Rüdenbesitzer müssen beide unterschreiben.

Leerbleiben 

Das Leerbleiben einer Hündin muss, nach bekannt werden, innerhalb einer Woche dem Deckrüdenbesitzer und dem Zuchtbuchamt umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Wurfmeldung

Die Geburt von Welpen muss innerhalb einer Woche dem Zuchtbuchamt und dem Deckrüdenbesitzer gemeldet werden, durch Einsendung des Wurfmeldescheins (spezieller Vordruck). Dies kann auch auf dem elektronischen Weg erfolgen. Gemeldet werden müssen sowohl der Geburtsverlauf, alle Welpen, auch eventuell totgeborene oder später verstorbene oder eingeschläferte; ebenso auftretende Besonderheiten und Abnormitäten in Bezug auf den Geburtsverlauf, die Welpen und die Mutterhündin. Sollten diese später auftreten, so sind sie umgehend nachzumelden. Auch Kaiserschnitte, samt Anlass für diesen Geburtsweg, müssen gemeldet werden.

Namensgebung

Zusätzlich zu ihrem vom Verband "Amerikanische Hütehunde Europa e.V." anerkannten Zwingernamen müssen alle Welpen einen Namen bekommen, der beim ersten Wurf mit A beginnt, beim zweiten Wurf mit B usw. in alphabetischer Reihenfolge. Kein Name darf doppelt vergeben werden.

Aufzucht 

Auch bei der Aufzucht der Welpen müssen bestimmte Gesundheitsanforderungen und Qualitätsmerkmale gewahrt werden. Nur wenn sie alle befolgt werden erhalten die Welpen einen Abstammungsnachweis. Alle Ergebnisse müssen dem Zuchtbuchamt in Kopie vorgelegt werden.

Gesundheit:

Die Welpen sollen sich während der gesamten Aufzucht in einem optimalen Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden.

Genprofil:

Jedes Individuum auf Erden hat sein einzigartiges DNA-Profil, so auch jeder Welpe. Sobald die Welpen mindestens eine halbe Woche alt sind, wird ihnen hierzu eine Speichelprobe entnommen (spezieller Vordruck) und an ein anerkanntes Labor eingeschickt, bei dem auch die Genprofile der Eltern hinterlegt sind. Die Untersuchung ist auch Voraussetzung für die Sicherstellung der Elternschaft (s.u.). Jeder Welpenkäufer erhält die Original DNA-Sequenzierung zu seinem Welpen!    

Abstammungsgutachten:

Das Genprofil jedes einzelnen Welpen wird mit den Genprofilen beider Elternteile abgeglichen. Können sie eindeutig zugeordnet werden, ist damit die Elternschaft sichergestellt. Jeder Welpenkäufer erhält das Original Abstammungsgutachten zu seinem Welpen!  

MDR1:

Von jedem Welpen muss eindeutig der MDR1-Genstatus feststehen. Sobald wenigstens ein Elternteil carrier ist (MDR1 +/-), gibt es mehrere mögliche MDR1-Ergebnisse für die Welpen. Dann muss auch ihr MDR1-Status zwingend untersucht werden. Sobald die Welpen mindestens eine halbe Woche alt sind, wird ihnen hierzu eine Speichelprobe entnommen (spezieller Vordruck) und an ein anerkanntes Labor eingeschickt. So erhält jeder Welpenkäufer den genauen MDR1-Status seines Welpen, eingetragen auf der zugehörigen Ahnentafel. Hat eine gesonderte Untersuchung stattgefunden, so erhält jeder Welpenkäufer das Original-Untersuchungsergebnis zu seinem Welpen!

Weitere Gentests:

Selbstverständlich sind auf Wunsch weitere Gentests möglich (spezielle Vordrucke). Hier entscheidet jeder Züchter selbst, was ihm und vielleicht auch seinen Käufern wichtig ist. Alle bis zur Ausstellung der Ahnentafeln ans Zuchtbuchamt eingegangenen Untersuchungsergebnisse von anerkannten Laboren werden selbstverständlich auch auf der Ahnentafel des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.“ eingetragen! Jeder Welpenkäufer erhält zudem alle Original-Untersuchungsergebnisse zu seinem Welpen!

Entwurmung:

Alle Welpen müssen bis zur Impfung wenigstens 2- bis 4-mal, entwurmt worden sein, da sie in den ersten Lebenswochen einer erhöhten Infektanfälligkeit unterliegen. Sinnvoll ist es die Präparate zu wechseln. Die Namen und ggf. Wirkstoffe müssen mit Verabreichungsdatum auf dem Wurfabnahmeprotokoll eingetragen werden, die dann jeder Welpenkäufer mitbekommt. Er sollte das Protokoll zum ersten Tierarztbesuch mitnehmen, damit auch spätere Gaben sorgfältig abgestimmt erfolgen können.

Mikrochip:

Rechtzeitig vor der Augenuntersuchung mit 6 - 7 Wochen, muss den Welpen ein Mikrochip vom Tierarzt implantiert werden. Zugleich erhalten sie einen EU-Heimtierausweis, in den ebenfalls die Mikrochipnummer eingetragen wird (s.u.). So ist jeder Welpe eindeutig mit Hilfe eines speziellen Chiplesegeräts identifizierbar.

EU-Heimtierausweis:

Jeder Welpe muss einen eigenen Ausweis bekommen. Der EU-Heimtierausweis ist ein wichtiges Dokument. Alle Impfungen werden darin vermerkt. Er muss mitgeführt und z.T. vorgezeigt werden, wenn man ins Ausland reist. Auch bei Ausstellungen, Messebesuchen etc. wird er verlangt. Er belegt bei regelmäßig durchgeimpften Hunden einen Tollwutschutz ab 3 Wochen nach der Erstimpfung (z.T. werden 30 Tage gefordert oder gar eine Titerbestimmung des Bluts). In manchen Bundesländern (z.B. NRW) ist er Pflicht für größere Hunde. Und er ist Grundvoraussetzung für die TASSO-Registrierung. Jeder Welpenkäufer erhält den Original EU-Heimtierausweis zu seinem Welpen!

Augenuntersuchung:

Mit 6 - 7 Wochen müssen alle Welpen von einem Ophthalmologen auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Jeder Welpenkäufer erhält das Original-Untersuchungsergebnis zu seinem Welpen!

Impfung:

Mit 8 bis spätestens 12 Wochen müssen alle Welpen entsprechend den Vorgaben der ständigen Impfkommission eines Landes geimpft werden. Gibt es keine nationale ständige Impfkommission, so gelten die Vorgaben der WSAVA (The World Small Animal Veterinary Association). Erst danach dürfen sie abgegeben werden! In Deutschland wird beispielsweise Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose gefordert. In besonderen Gefährdungsfällen können einzelne Impfungen, wie z.B. Parvovirose nach tierärztlicher Absprache, vorgezogen werden. Ansonsten darf die Grundimmunisierung erst an dem Tag erfolgen, an dem die Welpen 8 Wochen alt werden. Die Impfungen müssen in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden, den jeder Welpenkäufer mitbekommt.  

Wurfabnahme:

Jeder Wurf muss von einem Beauftragten des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." abgenommen werden. Das Original des Wurfabnahmeprotokolls ist sofort ans Zuchtbuchamt zu schicken. In der Regel erfolgt die Wurfabnahme direkt nach der Impfung. Dabei müssen alle oben aufgelisteten Untersuchungen und Vorgaben durchgeführt worden sein und alle wichtigen Untersuchungsergebnisse belegbar sein. Ist alles vollständig, werden vom Zuchtbuchamt die Ahnentafeln ausgehändigt. Jeder Welpenkäufer erhält eine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls.

Ahnentafel:

Jeder Welpe erhält vom Verein „Amerikanische Collies Europa e.V." seine eigene Ahnentafel, wenn der Züchter mit seinen Hunden alle Vorgaben erfüllt. Sie beinhaltet die genaue lückenlose Abstammung über vier Generationen mit allen belegbaren Gesundheitswerten der Welpen und andernfalls entsprechende Hinweise auf die hinterlegten Gesundheitswerte der Eltern. Sie belegt den Kauf eines Welpens von einem seriösen Züchter aus einer zertifizierten Zuchtstätte des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V.". Jeder Welpenkäufer erhält die Original Ahnentafel des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." zu seinem Welpen, nach seiner Zustimmung, samt vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Formulars "Einverständnis zur Datenweitergabe ans Zuchtbuchamt des Vereins Amerkanische Collies Europa e.V.". Der Züchter leitet das Original kurzfristig weiter an dieses Zuchtbuchamt, welches von Seiten des Veterinäramts grundsätzlich dazu verpflichtet ist, solche Daten zu sammeln, im Rahmen des Seuchenschutzes etc..

Aktuelles Gesundheitszeugnis:

Jeder Welpenkäufer erhält ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis im Original zu seinem Welpen! Das Zeugnis sollte nicht älter als drei Tage sein.

Anmeldung Zentrales Hunderegister:

Der Züchter meldet jeden seiner Welpen, spätestens direkt nach der Abholung auf den Namen des Käufers, bei einem vom Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." anerkannten zentralen Hunderegister an. Sollte der Hund einmal verloren gehen, so kann er einfacher an seinen Besitzer zurückvermittelt werden.

Kontaktdaten:

Nach den veterinäramtlichen Bestimmungen ist das Zuchtbuchamt verpflichtet die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hundebesitzer zu speichern. Hierzu gibt es spezielle Vordrucke, die auch das Recht der Datenweitergabe von Seiten der Züchter an das Zuchtbuchamt regeln, die von den neuen Besitzern auszufüllen sind. Der Züchter muss die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke im Original beim Zuchtbuchamt einreichen. Erst dann dürfen die Ahnentafeln an die neuen Besitzer herausgegeben werden. Auch bei späterem Besitzerwechsel sind diese Daten ans Zuchtbuchamt weiterzureichen. 

Abgabe:

Die Welpen dürfen frühestens mit acht Wochen abgegeben werden. Sie müssen vorher unbedingt geimpft worden sein und eine Wurfabnahme erfolgt sein. Zudem müssen alle geforderten Untersuchungsergebnisse zuvor beim Zuchtbuchamt eingegangen sein. Erst danach können die Pedigrees ausgestellt werden. Ist die Wurfabnahme, in Absprache mit dem Zuchtbuchamt, durch einen Tierarzt erfolgt, so muss das Wurfabnahmeprotokoll im Anschluss gleich dem Zuchtbuchamt vorgelegt werden (z.B. vorab per Mail). Sind alle Anforderungen erfüllt, erteilt das Zuchtbuchamt die Freigabe. Erst dann dürfen Welpen und Ahnentafeln abgegeben werden.

Nachzuchtbeurteilung:

Um die Qualität unserer Nachzuchten ständig im Auge zu behalten, schickt das Zuchtbuchamt regelmäßig einen Fragebogen an alle Welpenkäufer. Hierzu benötigt das Zuchtbuchamt im Vorfeld die Adressen von allen Welpenkäufern. Darum sind alle Züchter angehalten, bis spätestens vier Wochen nach dem Verkauf der Welpen, dem Zuchtbuchamt alle Adressen der Welpenkäufer inklusive Mailadresse, in Absprache mit ihnen mitzuteilen. Die Angaben werden vertraulich behandelt und keine Adressen weitergegeben. Wünschenswert ist, dass möglichst viele Nachzuchten bei den Ausstellungen des Vereins „Amerikanische Collies Europa e.V." oder seines Dachverbands „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." präsentiert werden, um die Entwicklungen verfolgen zu können.

Beratung und Unterstützung über den Kauf hinaus:

Es sollte selbstverständlich sein, dass die Beratung und Unterstützung der Welpenkäufer keinesfalls mit der Übergabe des Hundes endet. Jeder Züchter soll stets freundlich bemüht sein, Welpen wie Welpenkäufern beratend zur Seite zu stehen! Zudem gibt es bei einer Mitgliedschaft im Verein Amerikanische Collies Europa e.V. regelmäßige Informationen und Neuigkeiten in Schriftform rund um die nach wie vor in Europa selten Rasse und zudem werden regelmäßige Treffen angeboten. Den zugehörigen Mitgliedschaftsantrag bekommen man beim Welpenkauf vom Züchter gleich mit dabei. 

Anerkennung von Titeln:

An Championaten wird nur das Jugendchampionat, das Nationale Championat und das Internationale Championat anerkannt. Titel, wie GCH, BOB, BOS, BIS(S), Europa(jugend)sieger(in) etc. werden nur von unserem Verein/Verband anerkannt, sowie von anderen Collie Spezialzuchtvereinen, AKC, CKC, FCI, KC und weiteren gleichgestellten Vereinen. Das heißt nur diese Titel werden im Zuchtbuch vermerkt und bei den jeweiligen Hunden geführt. Auch nur diese kommen auf die Vereinshomepage.

 

VIII. Gebühren

Die aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

 

IX. Änderungen

Änderungen der Zuchtordnung bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Die Zuchtkommission wird ermächtigt kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

X. Genehmigt 

Die Ordnung wurde genehmigt am 12.11.2023, im Rahmen der Mitgliederversammlung in Neulußheim und tritt sofort in Kraft.

 

 

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Zucht

 

 

 

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