Zuchtordnung

Zuchtordnung des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." (AC e.V.)

  

I. Zweck der Zucht

Zweck des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." (im weiteren AC e.V. genannt), ist die Erhaltung und Förderung des Amerikanischen Collies in Europa, nach dem Amerikanischen Rassestandard, mit seinem Aussehen, besonderen Beschaffenheit, Eigenschaften, Farbenvielfalt und Größe, bei gleichzeitiger Förderung der Gesundheitswerte sowie der genetischen Vielfalt.

 

II. Organisation des Zuchtwesens

1. Zuchtbuchamt

Das Zuchtbuchamt des Vereins AC e.V. wird geführt vom Zuchtbuchführer (Zuchtleiter, Hauptzuchtwart). Der Zuchtbuchführer wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Der Zuchtbuchführer zählt zum Vorstand des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V.". Er führt das Zuchtbuch. Das Zuchtbuchamt erfasst zentral alle relevanten Zuchtdaten des Vereins AC e.V., wie z.B. alle Zuchtstätten, Züchter, Deckrüdenbesitzer, Zuchthündinnen, Deckrüden, Würfe. Die einzelnen Hunde werden erfasst mit allen relevanten Daten, wie z.B. vollständigem Pedigree Namen, Ahnen, Zuchtbuch- und Chipnummern, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarart, Farbe, DNA-Profil-Nummer, Gesundheitswerte, Titel sowie Name und Adresse des Züchters sowie Name und Adresse des Eigentümers inklusive Kontaktdaten. Decktage und Wurftag werden ebenso erfasst wie die gesamte Wurfstärke inklusive aller lebenden und eventuell totgeborenen oder später verstorbenen Welpen zzgl. Besonderheiten und Abnormitäten einzelner Welpen und der Mutterhündin. Das Zuchtbuchamt erstellt u.a. die Ahnentafeln und Nachzuchtstatistiken, erfasst und prüft Zuchtanträge, Deck- und Wurfmeldungen sowie Wurfabnahmen und lässt Zwingernamen beim Verband international schützen.

2. Zuchtkommission

Die Zuchtkommission setzt sich zusammen aus dem Zuchtleiter, den Zuchtwarten und den Zuchtwartanwärtern sowie dem 1. und 2. Vorsitzenden und je einen Vertreter für Deckrüden und einem für Züchter. Alle verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen. Es finden regelmäßige Treffen und Informationsaustausche statt, dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Mitglieder, die Interesse haben Zuchtwartanwärter zu werden, können sich beim Zuchtbuchführer bewerben und werden bei Zustimmung der Zuchtkommission ein Mitglied dieser. Nach dem Erwerb der Fachkunde werden sie vom Zuchtbuchführer zum Zuchtwart ernannt.

Die vom Zuchtbuchamt erfassten Daten werden von der Zuchtkommission ausgewertet und Zuchtstrategien entwickelt. Kriterien z.B. für die Zuchttauglichkeit und die Wurfabnahme werden überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder verändert. Die Zuchtkommission macht Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen der Zuchtordnung. Diese werden dann in der Mitgliederversammlung vorgestellt, die dann mehrheitlich entscheidet über die Annahme oder Ablehnung. Die Zuchtkommission ist ermächtigt auch kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Zuchtkommission unterstützt Fortbildungen, Schulungen und Tagungen zur Aus- und Weiterbildung im Zuchtwesen. Sie berät Züchter, Deckrüdenbesitzer und Zuchtstätten. Sie überprüft die sinnvolle Teilnahme an aktuellen Studien und gibt entsprechende Empfehlungen heraus. Sie prüft, ob alle Bedingungen für eine Zuchttauglichkeit von Zuchtanwärtern gegeben sind und entscheidet dann mehrheitlich über ihre Zuchtzulassung. Die Zuchtkommission kann Einschränkungen in der Zuchtverwendung mehrheitlich beschließen, auch nachträglich, sollten z.B. bei den Nachzuchten einer Zuchthündin oder eines Deckrüden vermehrt zuchtausschließende Fehler auftreten bzw. bedenkliche Erbfaktoren zu Tage treten.

Die Zuchtkommission führt Listen mit anerkannten spezialisierten Auswertungsstellen für Röntgengutachten (GRSK), spezialisierte Augenuntersuchungen (DOK/ECVO/ACVO) und Auswertungen von hochwertigen Laboren sowie für zentrale Hunderegister. Sie erstellt und überarbeitet regelmäßig sämtliche für die Zucht notwendigen Formulare, Vordrucke, Anträge, Abnahmen, Meldungen, Kontrollbögen, Zertifizierungen und Prüfungsunterlagen, gemäß den Anforderungen der Zuchtordnung.

3. Zuchtwarte 

Der Zuchtleiter beauftragt die Zuchtwarte mit der Durchführung von Kontrollen von Zuchtstätten und Wurfabnahmen, entsprechend den Vorgaben der Zuchtordnung. Auf speziellen Vordrucken werden die Kontrollen und Abnahmen dokumentiert und umgehend ans Zuchtbuchamt weitergeleitet. Alle Besonderheiten und Abnormitäten müssen vermerkt werden.

 

III. Züchter und Deckrüdenbesitzer

Zertifizierte Züchter des AC e.V. stehen für eine qualitativ hochwertige Zucht, ganz nach dem Motto Qualität vor Quantität. Neuzüchter müssen erst eine gute Fachkunde vorweisen bzw. erlangen, um an eine vorläufige Anerkennung der Zuchtstätte zu bekommen. Alle Züchter und Deckrüdenbesitzer sind angehalten sich regelmäßig fortzubilden, um ihr Wissen ständig zu erweitern und auf den neuesten Wissensstand zu bringen bzw. zu bleiben. Wer unter dem Verein AC e.V.  züchten möchte, meldet sich beim Zuchtbuchamt. Angehende Züchter und Deckrüdenbesitzer müssen volljährig und Mitglied im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." sein. Jeder Züchter und Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet ein eigenes Zucht- bzw- Deckbuch zu führen. Es können auch die Vorlagen vom Zuchtbuchamt des Vereins "Amerikanische Collies Europa" ergänzend genutzt werden. Züchter und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet allen Anforderungen der Zuchtordnung fristgerecht unaufgefordert nachzukommen. Alle Daten müssen immer sofort (auch) auf elektronischem Weg ans Zuchtbuchamt weitergeleitet werden.

 

IV. Zuchtstätten

Zuchtstätten, die gemäß den Vorgaben des Vereins AC e.V. züchten, erhalten als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Hierzu haben wir eine Plakette entworfen, die die Züchter auf Ihre Website stellen können. Alle Hunde eines Haushalts müssen artgerecht zusammen mit ihren Menschen im Wohnbereich leben, mit entsprechendem Auslauf über Tag (ausreichende Spaziergänge, Garten etc.). Zwingerhaltung ist ausgeschlossen. Selbstverständlich muss neben ständig zur Verfügung stehendem Wasser, auch für eine regelmäßige, ausreichende, qualitativ hochwertige Fütterung, Pflege und Gesundheitsversorgung gewährleistet sein.

Für die Mutterhündin muss zum Ende der Trächtigkeit im Wohnbereich ein abgetrennter ruhiger Bereich zur Verfügung gestellt werden, der ausreichend vom Tageslicht erhellt ist und temperiert auf mindestens 18°C (gerne etwas höher). Die dort aufgestellte Wurfkiste muss 2 - 3 m² groß sein. Eine Wärmelampe oder Heizmatte muss bei Bedarf hinzu geschaltet werden können. Mit dem Heranwachsen der Welpen steigt auch ihr Aktionsradius und die Größe des Auslaufs wird, entsprechend ihren Bedürfnissen, allmählich angepasst. Im Alter von vier Wochen muss der Auslauf im Innenbereich auf mindestens 7,5m² ausgedehnt werden. Die Welpen benötigen, spätestens ab der fünften Woche, mindestens einmal täglich einen Freilauf im Außengehege, welches anfangs 12m², ab der 6. Woche 24m² nicht unterschreiten darf. Mit zunehmendem Alter soll die Aufenthaltszeit im Freien stetig ansteigen, bis sie mehrere Stunden umfasst, sofern die Witterung dies zulässt. Dabei müssen die Welpen sich vor stärkerer Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Nässe schützen können. Hierzu ist ein mindestens 2,5m² großer (besser noch größer), geschützter Bereich von Nöten, so dass dort sowohl die Mutterhündin, wie auch die Welpen ausreichend Platz haben. Alles muss so aufgebaut sein, dass sich kein Hund verletzen kann. Sollten die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Länder und Regionen bzw. der zuständigen Behörden größere Flächen fordern, so sind diese einzuhalten. Drinnen wie draußen sollen die Untergründe von möglichst viel unterschiedlicher Beschaffenheit sein (z.B. Gras, Platten, Sand, Fliesen, Laminat etc.); dabei ist immer auf Hygiene zu achten. Zur Vorbereitung auf ihr späteres Leben müssen auch Durchschlüpfe, wackelige, erhöhte und glänzende Untergründe angeboten werden, sowie flatternde, raschelnde und sich im Wind bewegende Umweltreize, nebst altersgerecht wechselndem Spielzeug. Die Welpen sollen drinnen im Wohnbereich und im engen Kontakt zur Züchterfamilie heranwachsen und dabei die Möglichkeit haben stressfrei Alltagsdinge kennenzulernen. Alles natürlich gefahrlos abgestimmt auf die Welpen. Eine ausgewogene Ernährung, verteilt über mehrere Mahlzeiten täglich, muss ebenso selbstverständlich sein wie ständig zur Verfügung stehendes Wasser, sobald die Welpen es sicher aufnehmen können. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist Grundvoraussetzung, insbesondere in den ersten Wochen.

(Angehende) Züchter, die alle Vorgaben unseres Vereins anerkennen und ausführen, können beim Zuchtbuchamt einen Zwingernamen beantragen, der international beim Verband „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." (AH e.V.) geschützt wird. Der Name muss sich deutlich von bereits vorhandenen Zwingernamen abheben. Der Zwingernamenschutz kann nur beantragt werden, wenn zugleich auch eine Zuchttauglichkeit einer Hündin erfolgreich beantragt worden ist. Auf der Züchterhomepage soll das Logo unseres Vereinsgeführt werden. Sollte der Züchter seine Zucht unter unserem Verein beenden, so muss dieses unverzüglich wieder entfernt werden. Bei einem Wechsel zu einem anderen Verein muss zudem kenntlich gemacht werden, dass die Zucht unter dem neuen Verein geführt wird und nicht mehr unter dem AC e.V..

Auf der Vereinshomepage können sich aktive Zuchtstätten des AC e.V. listen lassen, samt ihrer vom AC e.V. anerkannten Zuchthündinnen. Das gleiche gilt für Deckrüdenbesitzer und ihre Deckrüden. Voraussetzung hier ist, dass Züchter wie Deckrüdenbesitzer Mitglieder bei unserem Verein AC e.V. sind. Aufgeführte Websitelinks zu den jeweiligen Züchter- bzw. Deckrüden-Homepages müssen themenbezogen auf die Zuchtstätte bzw. den Deckrüden verweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich der Verein das Recht vor den Link zu entfernen. Eingehende Mails von aufgeführten Mailadressen sollen zeitnah bearbeitet werden. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhalten der Zuchtordnung sowie nicht adäquatem Verhalten, behält sich der Verein das Recht vor den Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer samt seinen Collies von der Homepage zu nehmen. Die Zuchtkommission entscheidet mehrheitlich. Eine Wiederaufnahme auf die Vereinshomepage ist kostenpflichtig. Es werden grundsätzlich nur Zuchttiere auf unserer Vereinsseite präsentiert, deren Besitzer vollumfänglich unserem Verein verpflichtet sind, also nicht z.B. unter einem anderen Verein züchten, aber ihre Deckrüden bei uns präsentieren wollen. Wir sind bemüht unsere Vereinsseite auf dem aktuellen Stand zu halten. Verzögerungen sind durchaus möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ebenso der Austausch von Fotos von Zeit zu Zeit ist nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Machbarkeit im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten der beauftragten Person möglich. Sollte ein Collie aus der Zucht herausfallen, auch vorübergehend, dann ist das dem Zuchtbuchamt umgehend mitzuteilen. 

Eine neue Zuchtstätte wird als „Vorläufige Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V." geführt. Während der Aufzucht, spätestens zur Wurfabnahme, werden alle Anforderungen von einem Beauftragten des AC e.V. überprüft. Erst dann erhalten sie als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Regelmäßig werden die Zuchtstätten erneut überprüft, ob sie das Zertifikat weiterführen dürfen. Veränderungen jeglicher Art innerhalb der Zuchtstätte, z.B. bei Unterbringung und Versorgung, müssen dem Zuchtbuchamt umgehend mitgeteilt werden. Leichte Verstöße gegen die Zuchtordnung können nachgebessert werden. Bei gröberen Verstößen erfolgt ein Eintrag in die Ahnentafeln mit dem Verweis "entgegen der Zuchtordnung". Bei schweren Verstößen erfolgt ein Zuchtausschluss. Nur Zuchtstätten, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten Papiere für ihre Welpen. Kontrollen durch einen Beauftragten des Vereins AC e.V. sind jederzeit möglich. Ihm muss jederzeit Zutritt gewährt werden.

 

V. Zuchthündinnen & Deckrüden

Um im Verein AC e.V. eine Zuchtzulassung zu bekommen, müssen die Zuchtanwärter verschiedene Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Alle Unterlagen, samt Ergebnisse, sind dem Zuchtbuchamt zuzumailen bzw. die Gutachten gehen direkt ans Zuchtbuchamt vom Auswerter.

Äußeres Erscheinungsbild: Sie müssen dem Original Rassestandard des AKC (American Kennel Club) entsprechen für Amerikanische Collies, unter Berücksichtigung der Richtlinien des AC e.V.. Eine Vorstellung auf unserer Ausstellung ist erwünscht.

Wesen: Die Collies müssen nachweislich über ein einwandfreies rassetypisches Wesen verfügen.

Ahnentafel: Sie müssen über eine vom AC e.V. anerkannte lückenlose Ahnentafel (Pedigree) über mindestens drei Generationen verfügen.

Kennzeichnung: Jeder Zuchtanwärter muss über einen gut auslesbaren implantierten Mikrochip (Transponder) verfügen, dessen 15-stelliger Nummerncode im EU Heimtierausweis hinterlegt ist

Pflegezustand: Alle aktuellen und zukünftigen Zuchthündinnen und Deckrüden sowie alle anderen Hunde desselben Haushalts müssen sich in einem einwandfreien Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden.

Gesundheitszeugnis & Gebiss: Für den Zuchtanwärter ist ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis incl. Gebisskontrolle vorzulegen (spezieller Vordruck) bzw. alternativ das Zuchttauglichkeitsschreiben mit allen benötigten Informationen, bei schon in einem anderen anerkannten Verein zuchttauglich geschriebenem Hund. Jeder Zuchtanwärter soll ein vollständiges Scherengebiss haben.

Röntgenologische Untersuchungen: Im Alter von mindestens 15 Monaten, besser noch 18 Monaten, müssen alle Zuchtanwärter geröntgt werden auf HD, ED und LÜW (spezielle Vordrucke) sowie freiwillig auf OCD. Die Auswertung erfolgt über einen Spezialgutachter der GRSK (z.Zt. Dr. Witteborg in Deutschland). Für bereits geröntgte Collies können die bestehenden Befunde eingereicht werden, auch wenn dort noch keine Untersuchung auf ED und LÜW stattgefunden hat, wenn es zu dem Zeitpunkt noch keine Verpflichtung dazu gab. Die Zuchtkommission entscheidet über die Anerkennung.    

Augenuntersuchung: Jeder Zuchtanwärter muss eine Augenuntersuchung auf erbliche Erkrankungen bei einem ophthalmologischen Spezialisten des DOK (ECVO/ACVO) vorweisen.

Genetische Untersuchungen: Jeder Zuchtanwärter muss seinen genauen genetischen Status vorweisen für MDR1, DM, CEA (Laboklin), PRA, GCS, IPD und DMS (Laboklin). Hierzu müssen entsprechende Befunde vorgelegt werden, jeweils von einem anerkannten Labor des AC e.V., entweder vom Zuchtanwärter selber oder seinen Ahnen, wenn es dort eindeutige Ergebnisse gibt (nur bei zwei homozygoten Elterntieren etc.). MH und HUU sind freiwillig, werden aber dringend empfohlen, vor allem ersteres, als dominant vererbte Narkose- und Medikamentenunverträglichkeit. Zudem muss jeder Zuchtanwärter ein Genprofil von einem anerkannten Labor des AC e.V. vorweisen können.

Zuchtausschließende Fehler sind beispielsweise: Chronische Erkrankungen, Erbliche Defekte, Herzfehler, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen, Knickrute, Monorchismus, Kryptorchismus, erbliche Skelettdeformationen, Lippen-, Kiefer- u. Gaumenspalte, erbliche Augenerkrankungen wie z.B. erblicher Katarakt und PRA, Seheinschränkungen bis hin zur Blindheit, Taubheit, Albinismus, Double Merles, Hüftgelenksdysplasie, Ellbogendysplasie, Lendenübergangswirbel, erhebliche Zahnfehler, erhebliche Kieferanomalien (z.B. Vor- oder Rückbiss) sowie erhebliche Aggressivität und überängstliches Wesen. Sollten solche Fehler erst später auftreten, dann wird die Zuchtzulassung aberkannt.

Zuchttauglichkeitsantrag: Jeder Zuchtanwärter soll einem Beauftragten des AC e.V. vorgestellt werden. Die Zuchtzulassung ist beim Zuchtbuchamt per Email zu beantragen unter Vorlage einer Kopie der Ahnentafel und aller oben genannten Gutachten & Befunde, sowie einem aktuellen Foto vom Collie. Bei Zustimmung bekommt der Antragssteller einen Antrag auf Zuchttauglichkeit zugemailt. Dieses Formular ist im Wordprogramm auszufüllen und wieder als Worddatei (nicht PDF) zurückzumailen, damit es vom Zuchtbuchamt entsprechend ergänzt und der Zuchtkommission vorgelegt werden kann, die dann abschließend über die Anerkennung entscheidet.  Zu beachten ist, dass nur Vereinsmitglieder Hunde zuchttauglich schreiben lassen können. Das gilt auch für die Nutzung von Deckrüden außerhalb unseres Vereins. Diese müssen von den an ihnen interessierten Zuchthündinnenbesitzern selbst zuchttauglich geschrieben werden, unter Vorlage aller Dokumente. Diese Deckrüden werden auch später nicht auf die Vereinshomepage unter den Deckrüden gelistet, da dies den Vereinsmitgliedern vorbehalten bleibt.  

  

VI. Zuchtlenkprogramme

Röntgenprogramm: Um zuverlässige Röntgenergebnisse für HD, ED und LÜW zu erhalten, müssen alle Zuchtanwärter eine röntgenologische Auswertung von einem entsprechenden Spezialisten der GRSK e.V. (Gesellschaft für Röntgendiagnostik erblich bedingter Skeletterkrankungen bei Kleintieren - https://grsk.org/ ) vorweisen. Wir freuen uns über eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dr. med. vet. Kurt Witteborg, Gründungsmitglied der GRSK, Obergutachter und Gutachter der FCI und Spezialauswerter für Collies, der die Gutachten für uns erstellt, schon von Beginn unserer Vereinsgründung an. 

HD (Hüftgelenksdysplasie): Bei der HD handelt es sich um eine Fehlbildung einer oder beider Hüften. Zum Glück zählen die Amerikanischen Collies nicht zu den HD-lastigen Rassen, fast alle haben HD A (frei). Damit das auch so bleibt, erhalten nur Collies, mit dem Ergebnis HD A (frei) und HD B (Grenzgänger) eine Zuchterlaubnis. Bei jeder Verpaarung muss mindestens ein Elternteil das Ergebnis HD A erreicht haben.

ED (Ellbogengelenksdysplasie): Unter ED werden verschiedene Erkrankungen der Ellbogen zusammengefasst. Auch hier zählen die Amerikanischen Collies nicht zu den ED-lastigen Rassen; fast alle haben ED 0 (frei). Damit das auch so bleibt, erhalten bei den ED-geröntgten Collies, nur diejenigen, mit dem Ergebnis ED 0 (frei) und ED 1 (Grenzgänger) eine Zuchterlaubnis. Bei der Verpaarungen ED-geröntgter Collies muss mindestens ein Elternteil das Ergebnis ED 0 erreicht haben. Von der ED-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Collies, die bereits HD geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die ED-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist. Sie müssen nicht noch einmal unnötig dem Narkoserisiko ausgesetzt werden, auch wenn es gering ist, um sie erneut zu röntgen. Allerdings müssen alle neuen Zuchtanwärter zusammen mit dem HD-Röntgen auch gleich auf ED und LÜW geröntgt werden.

LÜW (Lendenübergangswirbel): Unter LÜW versteht man Veränderungen im Bereich des Lendenübergangswirbels. Vorrangig geht es um eine Datenerfassung, in Zusammenarbeit mit der GRSK. Aber auch hier gilt schon, dass bei den LÜW-geröntgten Collies, nur diejenigen eine Zuchterlaubnis erhalten, mit dem Ergebnis LÜW 0 (frei) und LÜW 1 (Grenzgänger). Bei der Verpaarung LÜW-geröntgter Collies soll mindestens ein Elternteil das Ergebnis LÜW 0 erreicht haben. Von der LÜW-Untersuchungspflicht ausgenommen sind Collies, die bereits HD geröntgt sind und/oder aus einem Fremdverein stammen, bei dem die LÜW-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflicht gewesen ist. Sie müssen nicht noch einmal unnötig dem Narkoserisiko ausgesetzt werden, auch wenn es gering ist, um sie erneut zu röntgen. Allerdings müssen alle neuen Zuchtanwärter zusammen mit dem HD- und ED-Röntgen auch auf LÜW untersucht werden. Meist reicht hierzu eine gute HD-Röntgenaufnahme. Wenn nicht, muss noch ein zusätzliches Bild gemacht werden. Am besten den Röntgenarzt gleich darauf hinweisen. 

Klinische Augenuntersuchung: Alle Zuchtanwärter müssen Untersuchungsergebnisse von einem spezialisierten Augenarzt des DOK (https://www.dok-vet.de - Dortmunder Kreis der Ophthalmologen bzw. der übergeordneten europäischen ECVO bzw. alternativ ACVO in Amerika) auf erbliche Augenerkrankungen, wie z.B. RD, CEA, PRA und KAT vorlegen. Nur Collies, die frei von erblichen Augenerkrankungen sind, erhalten eine Zuchtzulassung. Eine Ausnahme gilt derzeit noch für CEA-CH (Chorioretinale Hypoplasie) und MPP (PPM) betroffene Hunde (s.u.), sofern ihre Sehfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Der Zuchtpartner soll frei sein. Zudem erhalten alle in unserem Verein geborenen Welpen ebenfalls eine Untersuchung bei einem Augenarzt des DOK (bzw. ECVO/ACVO) mit 6-7 Wochen, also noch vor der Abgabe. Durch diese strengen Vorgaben bei den Elterntieren, in Kombi mit den verpflichtenden Gentests auf CEA & PRA, wurde kein Welpe mit Seheinschränkungen in unserem Verein AC e.V., von unserer Gründung an geboren.

MPP (Membrana Pupillaris Persistens): In der Embryonalphase ist das Auge mit einem feinen Häutchen bedeckt. Dieses bildet sich zurück, wenn sich die Augen öffnen. Manchmal verbleiben jedoch winzige Gewebereste, genannt MPPs (oder PPMs = Persistierende Pupillar Membran). Sie können auch später noch komplett resorbiert werden. Man trifft sie bei vielen Rassen an. Bei Collies sind, wenn sie überhaupt vorhanden sind, dann so gering (meist nur ein oder zwei winzige Stückchen, die dann dazu noch außerhalb der Linse liegen, so dass es zu keinerlei Einschränkung der Sehfähigkeit kommt. Sie können dann auch zur Zucht zugelassen werden mit der Empfehlung sie mit freien Hunden zu verpaaren. Dazu werden alle Welpen noch vor der Abgabe beim spezialisierten Augenarzt des DOK (bzw. ECVO/ACVO) untersucht, so können wir sicher sagen, dass kein Welpe mit Seheinschränkungen in unserem Verein AC e.V. geboren wurde, schon von Gründung an.

MDR1 (Multi-Drug-Resistance): Diese multiple Medikamentenunverträglichkeit (https://mdr1-defekt.transmit.de/, https://www.colliehealth.org/collie-health-101/mdr1-mutation/, https://prime.vetmed.wsu.edu/) ist bei vielen Hütehunden und verwandten Rassen (sowie manchen Katzen) sehr weit verbreitet, so auch beim Collie. Dabei ist das sogenannte MDR1-Transportsystem, welches auch ein wichtiger Bestandteil der Blut-Hirn-Schranke ist betroffen. Es sorgt normalerweise dafür, dass unerwünschte Stoffe, wie z.B. Medikamente, ferngehalten werden von wichtigen Organen (z.B. Gehirn) und Funktionen, wie die Darmbarriere, Plazentaschranke, Ausscheidungsprozesse (Leber, Niere) bis hin zum Knochenmark und Blut. In der Regel decken nicht betroffene Gene, betroffene ab, wie den meisten nachfolgend genannten Erkrankungen (autosomal rezessive Vererbung). Hier ist es anders, denn die Abdeckung erfolgt nur mit inkompletter Penetranz, so dass auch MDR1 Carrier (MDR1 +/-) etwas empfindlicher auf einige Medikamente und Anästhetika reagieren können, so dass Darreichung und Dosis angepasst werden sollten. Der behandelnde Tierarzt soll immer über den jeweiligen MDR1-Status informiert sein (https://mdr1-defekt.transmit.de/kritische-arzneistoffe-bei-mdr1-gendefekt). Erwähnenswert ist zudem, dass es auch unabhängig vom MDR1 Defekt, also auch bei genetisch freien Collies (sowie anderen Hunde- und Katzenrassen), in seltenen Fällen zu Unverträglichkeiten bis hin zu Todesfällen innerhalb von 5 Tagen nach Gabe des Narkosemittels Ketamin gekommen ist, anscheinend unabhängig von der Dosierung. Darum macht es Sinn den Tierarzt auch darauf hinzuweisen. Für alle im Verein geborenen Welpen muss der MDR1 Status noch vor der Abgabe sicher feststehen. Ist der Status über die Elternschaft nicht eindeutig (sobald ein Elternteil Träger ist, sprich +/-), muss immer ein entsprechender MDR1-Gentest gemacht werden. Das gleich gilt für alle Zuchtanwärter. Der weltweite Anteil MDR1 betroffener Collies lag 2021 bei erschreckend hohen 70% https://prime.vetmed.wsu.edu/2021/10/19/breeds-commonly-affected-by-mdr1-mutation/ , laut einer Studie der Washington State University. Dank unseres strengen Zuchtprogramms, von Vereinsgründung an, wurde in unserem Verein kein einziger MDR1 betroffener Welpe geboren! Stattdessen können wir mit Stolz sogar auf einen Anteil von 65% MDR1 genetisch freier geborener Welpen verweisen! Dabei ist der Anteil der Träger zunehmend gesunken und wird es auch weiter tun. Denn von der Vereinsgründung an, gilt die Regel, dass bei jeder Verpaarung, mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (MDR1 +/+). Jeder Zuchtanwärter muss auf MDR1 genetisch getestet sein. So wurde und wird auch in Zukunft in unserem Verein AC e.V. die Geburt von MDR1-betroffenen Welpen gänzlich ausgeschlossen!

DM (Degenerative Myelopathie): DM ist eine unheilbare, neurodegenerative, schmerzfreie Erkrankung der Nervenbahnen mit zunehmenden Lähmungserscheinungen, angefangen bei der Hinterhand, die im weiteren Verlauf auf die Vorhand übergeht mit zunehmenden Lähmungserscheinungen auch im Bereich der Muskulatur zur Stimmgebung, des Schluckens und der Atmung , bei vollem Bewusstsein der Hunde (https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb10/institute_klinikum/klinikum/kleintierklinik/Chirurgie/neurologie/Patienteninformation/d/degenerative-myelopathie). Anfangs ähnelt sie anderen Erkrankungen und Degenerationserscheinungen der Hinterhand, die mit Muskelabbau einhergehen. Manchmal laufen sie auch parallel ab, da DM meist erst mit fortschreitendem Alter auftritt. Eine finale Diagnose ist derzeit leider erst nach dem Ableben möglich durch einen Rückenmarksschnitt. Die Krankheit ist vergleichbar mit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) beim Menschen, wie es bei Stephen Hawking der Fall war. Leider konnte die genaue genetische Ursache bislang nicht sicher ausgemacht werden. Dafür hat man aber bei betroffenen Menschen wie Hunden das Risikogen SOD1 (Superoxiddismutase1) ausmachen können, wenn es mit bestimmten Mutationen behaftet ist. Sie können einen fehlerhaften Proteinaufbau verursachen (Fehlfaltung z.B. durch zu viele Disulfidbrücken, dadurch Aggregation und toxische Einschlüsse in den Mitochondrien neuronaler Zellen: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9857031/), die nicht nur zu Funktionseinschränkung führen, wodurch ein weiterleiten von Reizen verhindert wird und betroffene Nervenzellen absterben. Ähnlich scheint es auch bei Alzheimer, Parkinson und Huntington abzulaufen. Bei ALS und DM wird die Verknüpfung von Hirn zu den weiterleitenden Nerven im Rückenmark zunehmend unterbunden, was deren Absterben zur Folge hat (Verlust der Motoneuronen). Ohne Nervenreize funktioniert die zugehörige Muskulatur nicht mehr, stellt ihre Funktion ein und wird abgebaut, so kommt es zu zunehmenden Lähmungserscheinungen. Im Gegensatz zu den Hunden, konnte man beim Menschen zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Mutationen ausmachen. Bei vielen Hunderassen, darunter auch der Collie, konnte man die sogenannte Exon2-Mutation am SOD1 Gen ausmachen. Es ist nicht auszuschließen, dass es noch weitere gibt, die DM auslösen können. Mehrfachmutationen können auch Träger miteinschließen. Tatsache ist aber, dass in der damaligen Studie alle an DM erkrankten Hunde auch betroffen waren von der SOD1-Exon2-Mutation. Man darf auch nicht vergessen, dass wir von einem Risikogen sprechen. Selbst bei genetisch betroffenen Hunden spricht man davon, dass es (nur) bei ca. 40% zum Ausbrauch einer DM kommen kann. Zum Glück konnte ein Gentest entwickelt werden, den wir selbstverständlich von Vereinsgründung an genutzt haben, so dass dank unseres strengen Zuchtprogramms, kein einziger DM (SOD1-Exon2) betroffener Welpe geboren wurde und bis heute auch keiner an DM erkrankt ist. Auch die Zahl der Träger konnten wir (und werden wir auch zukünftig) deutlich reduzieren, wie die Welpenstatistik zeigt, mit nur noch 15% Trägern und 85% genetisch freien Hunden! Wir bleiben dabei, dass jeder Zuchtanwärter auf DM getestet sein muss und dass bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (DM (SOD1-Exon2) +/+ bzw. N/N). So wurde und wird auch in Zukunft in unserem Verein AC e.V. die Geburt von DM (SOD1-Exon2) betroffenen Welpen gänzlich ausgeschlossen!

CEA (Collie-Eye-Anomalie): CEA ist eine angeborene, stagnierende, genetische Veränderung des Augenhintergrundes. Angeboren bedeutet, dass sie schon beim Welpen, noch vor der Abgabe feststellbar ist, wenn sie, wie bei uns im Verein AC e.V. schon von Gründung an vorgeschrieben, von einem Augenspezialisten des DOK (bzw. ECVO/ACVO) mit 6-7 Wochen untersucht werden. CEA ist bei den Hütehunden und verwandten Rassen, insbesondere bei den Collies weit verbreitet. Man geht davon aus, dass ca. 67% aller Collies von der mildesten Form (milde CEA oder Chorioretinale Hypoplasie) betroffen sind, die für die meisten Collies keinerlei Einschränkung der Sehfähigkeit bedeutet, da es entweder keine nur minimalste Veränderungen an der Netzhaut gibt. Dabei geht es in der Regel nicht um mehr, als dass es im Bereich der Ader- und Netzhaut kleine Areale geben kann (aber nicht muss), die nicht komplett flächig oder farbintensiv durchpigmentiert ist. Ein Phänomen, dass auch nur bis 8 Wochen bei der Augenuntersuchung sicher feststellbar ist. Danach wird es meist komplett überlagert durch Pigmente des Tapetum lucidum, was bewirkt, dass viele Tieraugen im Dunkeln hell aufleuchten, wenn sie mit Licht angestrahlt werden. Sie wirkt spiegelartig reflektierend und hilft so auch spärliches Licht nutzen, um sich in der Dämmerung orientieren zu können. Die Collies werden dann als „go-normals“ bezeichnet, da keine Veränderungen mehr sichtbar sind. Durch zuverlässige hochwertige Gentests (Laboklin) lassen sich solche Hunde aber trotzdem noch identifizieren, da sie den Status CEA -/- bzw. CEA/CEA (betroffen) aufweisen. Auch wenn es bei dieser milden Form keinerlei Seheinschränkungen gibt, haben wir es uns von Vereinsgründung an zur Aufgabe gemacht, die Zahl betroffener Gene durch Zuchtprogramme zu reduzieren. So ergab unsere Nachzuchtstatistik nur noch einen Anteil von knapp 8% betroffener Collies (bei ca. 67% betroffenen Collies weltweit), mit stetig weiter absteigender Tendenz. Und auf der anderen Seite sogar knapp 40% genetisch freier Collies (bei ansonsten nur ca. 8% genetisch freier Collies weltweit) mit stetig ansteigender Tendenz!

Mit zur CEA werden derzeit (noch) die inzwischen nur noch selten auftretenden Kolobome gezählt. Hier kommt es zu angeborenen Veränderungen am Sehnervenkopf und der angrenzenden Lederhaut, die ebenfalls bereits mit 6-7 Wochen zur Augenuntersuchung bei einem Spezialisten des DOK (ECVO/ACVO) sichtbar sind. Bei vorheriger Zuchtauslese, wie bei uns im Verein, tritt schlechtesten Falls, in der Regel sehr selten nur noch die milde Form auf, bei der es nur kaum sichtbare Veränderungen im Rahmen der Augenuntersuchung gibt und keinerlei Seheinschränkungen. Ohne Zuchtauslese außerhalb unseres Vereins, gibt es leider immer wieder mal Fälle mit stärkeren tunnel- und/oder spaltartigen Ausbuchtungen am Sehnervenkopf. Dort findet man sehr selten auch die schlimmste Form, die mit einer starken Veränderung der Blutgefäße einhergeht, dass es zu Einblutungen und Netzhautablösung kommen kann, so dass die Hunde erblinden. Durch unser Zuchtprogramm konnten wir die Rate geborener Welpen mit Kolobom auf unter 0,25% senken und zwar in so milder Ausprägung, dass es auch hier keinerlei Seheinschränkungen gibt, wie die spezialisierte Augenuntersuchung zeigt. Seit etwa der Hälfte der Zeit nach Gründung, wurde zudem kein einziger Welpe mehr mit Kolobom geboren!

Unser Zuchtprogramm, schon von Vereinsgründung an, setzt sich zusammen aus zwei wichtigen Komponenten zusammen. Die erste ist die verpflichtenden Augenuntersuchung bei einem Spezialisten des DOK (ECVO/ACVO), nicht nur bei allen im Verein geborenen Welpen, sondern auch bei allen Zuchtanwärtern. So konnten wir von Beginn an eine Vorauslese bezüglich der Zucht betreiben, indem wir alle Zuchtanwärter schon vor ihrem Einsatz zur Zucht, konsequent ausschließen können, sobald sie auch nur schon leichte Veränderungen am Sehkopfnerv aufwiesen. So gelangten Kolobome erst gar nicht in den Zuchtpool. Zwischenzeitlich geht man davon aus, dass es einen separaten Erbgang für Kolobome gibt. Eine dänisch-schwedische Studie hat dies schon bei Tollern aufgezeigt: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/vop.12488?fbclid=IwAR0ah7pM11p-i60AgaIfHUHrBoje_HXSX2PP-vkB8_kOWaJwqI_6Cynrd-A . Unterstützt von der Collie Health Foundation laufen derzeit auch Kolobom-Studien beim Collie, mit dem Ziel einen Test hervorzubringen. So hat sich an der University of Pennsylvania, bereits herauskristallisiert, dass es Genomregion zu geben scheint, die sich mit einer Resistenz gegen Kolobome auszeichnet, was konform geht mit unserer erfolgreichen Vorauslese. Man darf gespannt sein auf die finalen Ergebnisse.

Die zweite wichtige Komponente unseres Zuchtprogramms ist ein hochwertiger genetischer Test auf CEA (Laboklin), um auch sicher die oben aufgeführten Hunde mit milder CEA identifizieren zu können, auch wenn sie alle frei von Seheinschränkungen sind. Wir haben von Vereinsgründung an keine Kosten und Mühen gescheut und die ersten Jahre immer alle Proben (CEA & PRA und später DMS) mit viel Aufwand und Zeit sowie hohen Kosten, extra in die USA geschickt, da damals nur dort die neu entwickelten Tests verfügbar waren. Heute sind wir froh, dass unser hiesiges Partnerlabor Laboklin uns auch hier zuverlässige Ergebnisse liefert. Alle Zuchtanwärter mussten damals wie heute getestet sein. Von Anfang an stand fest, dass genetisch betroffene Hunde nicht miteinander verpaart werden dürfen. Sie durften schon immer nur in die Zucht, wenn sie frei von Seheinschränkungen waren. Durch Zuchtauslese konnten wir den Genpool an gesunden Genen immer weiter erhöhen (siehe oben), dass wir inzwischen so weit gehen, dass bei jeder Verpaarung ein Elternteil vorzugsweise genetisch frei sein soll (CEA +/+ bzw. N/N). Und natürlich bleibt es dabei, dass jeder im Verein geborene Welpe verpflichtend eine Augenuntersuchung beim Spezialisten des DOK (bzw. ECVO/ACVO) gemacht bekommt, so steht auch der genaue klinische Status bei jedem Welpen noch vor der Abgabe fest.

PRA-rcd2 (Progressive Retinaatrophie): PRA ist eine weit verbreitete, unheilbare, erbliche Augenerkrankung, die sehr viele Rassen betrifft. Sie ist vergleichbar mit der Retinitis pigmentosa (RP) beim Menschen. Die PRA bei Hunden und einigen Katzen schreitet sehr viel schneller voran und verschlimmert sich zunehmend und führt schließlich immer zur Erblindung beider Augen. Ursächlich ist ein Absterben der Fotorezeptoren in der Netzhaut. Beim Verlauf gibt es rassespezifische Unterschiede, abhängig von der jeweiligen Mutation. Selten entstehen bei einzelnen Rassen auch neue Mutationen, die erst einmal erkannt werden müssen und für die dann erst ein passender Test gefunden werden muss. Meist, so auch beim Collie, sind zuerst die Stäbchenrezeptoren betroffen, die spezialisiert sind auf das Sehen in der Dämmerung und erst später die Zapfenrezeptoren, die für das Sehen bei Tageslicht spezialisiert sind. So zeichnet sich die Krankheit in der Regel durch eine beginnende Nachtblindheit aus, die beim Collie bereits im Alter von ca. 6 Wochen auftritt. Später kommt dann eine schwindende Sehkraft auch bei Tageslicht hinzu (unterzunehmender beidseitiger Weitstellung der Pupillen auch bei Helligkeit). Beim Collie gibt es einen sehr raschen Verlauf, so dass sie meist mit einem Jahr schon vollständig erblindet sind. Ursächlich ist hier die sogenannte rod-cone Dysplasie Typ 2, abgekürzt spricht man von PRA-rcd2. Wir haben von Vereinsgründung an keine Kosten und Mühen gescheut und die ersten Jahre immer alle Proben (CEA & PRA und später DMS) mit viel Aufwand und Zeit sowie hohen Kosten, extra in die USA geschickt, da damals nur dort die neu entwickelten Tests verfügbar waren. Heute sind wir froh, dass unser hiesiges Partnerlabor Laboklin uns auch hier zuverlässige Ergebnisse liefert. So verfügen wir durch frühe Zuchtauslese über einen ausreichend großen Genpool an gesunden Genen. Darum konnten wir von Gründung an die Regelung aufstellen, dass bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein (PRA-rcd2 +/+ bzw. N/N). So wurde und wird auch in Zukunft die Geburt von PRA-rcd2 betroffenen Welpen, in unserem Verein AC e.V. gänzlich ausgeschlossen!

GCS (Gray/Grey Collie Syndrom - Cyclic Neutropenia CN): Dies ist eine seltene genetische Erkrankung bei der Blutzellbildung im Knochenmark, bei der es zur zyklischen Verminderung, vor allem der für die Immunabwehr hochwichtigen Neutrophilen Granulozyten kommt. Letztere sind der Hauptbestandteil des zellulären Immunsystems. Ihre starke Verminderung alle 11 (10-14) Tage führt dazu, dass betroffenen Hunde sehr Infekt anfällig werden. Solange Welpen noch gesäugt werden, scheinen die Antikörper aus der Muttermilch noch unterstützend zu wirken, hinzu kommt das für gewöhnlich eher keimarme Umfeld. Bis dahin fällt vor allem die leicht aufgehellte, meist gräuliche Fellfarbe auf (nicht verursacht durch Merle), mit einer sich im Entwicklungsverlauf nicht vollständig schwarz pigmentierten Nase, die auch eher anfangs rosig, später gräulich bleibt. Zudem fehlen die Tan-Abzeichen. Die größte Gefahr der Ausbildung von Symptomen ist mit 8-10 Wochen. Bis auf wenige Ausnahmen, beginnt dann ein schlimmer Leidensweg mit zunehmend schwerer werdenden und früher oder später lebensbedrohlich wirkenden Infektionen, anfangs oft mit einfachsten Erregern, die gesunden Welpen und Junghunden wenig ausmachen. Begleitet werden die Erkrankungen gerne wiederkehrendem Fieber, Durchfall, manchmal Erbrechen, Gelenkschmerzen aus den schon bald Arthrosen werden, zum Teil begleitet von Fehlstellungen. Typisch sind auch Atemwegsinfektionen, die sich zu schweren lebensbedrohlichen Lungenentzündungen ausweiten. Auch Augen, Haut, Maul samt Zähnen sind sehr empfänglich für alle möglichen Krankheitserreger. Da die gesamte Blutbildung durch die zyklischen Veränderungen (darum auch Zyklische Hämatopoese genannt) gestört ist, kommt es leicht zur Bildung einer Anämie, möglicherweise einhergehend mit einer Störung der Blutgerinnung und Symptomen wie Nasenbluten und allgegenwärtiger zusätzlicher allgemeiner Schwäche. Die betroffenen Hunde sterben meist innerhalb der ersten drei Lebensjahre. Reziproke Knochenmarkstransplantationen von kranken Hunden auf gesunde, die dann erkrankten und umgekehrt von gesunden auf kranke, die Heilungschancen aufwiesen, haben bewiesen, dass die Ursache eindeutig im Knochenmark zu finden ist. Leider gibt es bei Hunden kein ausreichend ausgebautes System zum Finden passender Knochenmarksspender. Bei Menschen gibt es eine vergleichbare Erkrankung, die Zyklische Neutropenie (CyN). Inzwischen konnte man eine Mutation im Exon 20 des am AP3B1-Gens ausmachen (https://omia.org/OMIA000248/9615/). Dies bewirkt vor allem einen Mangel am Enzym Elastase (incl. Verklumpung der nicht fertig gestellt werden könnenden Vorstufen) sowie in der Folge eine Störung der Fortbewegung und Funktion der Granulozyten, bis hin zur fehlenden Auslösung einer finalen Immunantwort zur Infektionsbekämpfung. Das Gen ist auch ursächlich für eine Form der Fellverdünnung, die die namensgebende Graufärbung bei betroffenen Tieren herruft. Sie kann auch abweichend ins beige-gelbliche gehen, je nach Grundfarbe und als eine neue Farbvariante nach dem seltenen Fellwechsel. In der Regel fehlt auch die harsche Struktur. Inzwischen ist man auch bei fern verwandten Rassen fündig geworden bezüglich dieser Mutation, bei anderen Rassen sucht man noch. Vermutlich kam es zu diesen Veränderungen bereits im schon sehr früh in der Entwicklungsgeschichte der Hunde. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben auch die beiden Elterntiere (Träger) bereits eine eingeschränkte Funktion ihrer Granulozyten. Wir sind froh, dass ein passender Gentest entwickelt werden konnte. Es spricht alles dafür, dass unser Genpool auch komplett frei ist von Trägern und idealerweise auch so bleibt. Schon zur Gründung unseres Vereins haben wir die Regelung aufgestellt, dass bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein muss (GCS +/+ bzw. N/N). Zwischenzeitlich muss jeder Zuchthund auf GCS getestet werden. So wurde und wird auch in Zukunft die Geburt von GCS-betroffenen Welpen, in unserem Verein AC e.V. gänzlich ausgeschlossen!

DMS (Dermatomyositis): DMS ist eine Autoimmunerkrankung, ähnlich der JDM (Juvenile Dermatomyositis) beim Menschen. Sie tritt vorrangig bei Shelties auf. Selten gibt es auch Fälle bei Collies und sehr selten auch bei anderen Rassen. Dann bilden sich verkrustete Läsionen auf Knochenvorsprüngen, die wenig mit Muskeln abgepolstert sind, wie vor allem im Gesicht (Nase, Augen, Ohren), aber auch an Rutenspitze und Pfoten. Die manchmal schuppige Haut rötet sich und das Fell fällt aus. Typisch ist, insbesondere im Anfangsstadium, solange keine Sekundärinfektion auftritt, dass die betroffenen Regionen nicht jucken. In leichten Fällen verheilen die Wunden. Aber meist verbleiben Stellen mit langfristigen Veränderungen, geprägt durch dunkel und fleckige Pigmentierung und verbleibendem Haarausfall. In schweren Fällen können auch die Muskeln betroffen sein, so dass das Laufen (Muskelkaterartig beim Menschen) und Schlucken schwerer fällt. Den häufigsten Ausbruch findet man in der ersten Lebenshälfte. Anscheinend braucht es dazu einen Trigger, der mit starkem Stress einhergeht. Mildere Stressfaktoren können später als Verstärker agieren, wie z.B. Hormonschwankungen (ggf. kastrieren), Überimpfungen (bzw. Lebensimpfstoffe), erhöhter Infektionsdruck und Unverträglichkeiten sowie viel Sonnenlicht. Zu helfen scheinen Präparate mit Omega-3- und -6-Fettsäuren, Vitamin E und Trental sowie ggf. Antibiotika. Entzündliche Hautläsionen können mit speziellem keimreduzierenden Schaumlösungen behandelt werden. Zudem läuft derzeit an der University of Georgia eine Studie zum Einsatz von Januskinase (JAK)-Inhibitoren bei DMS, die auch seit kurzem in der Humanmedizin bei JDM erfolgreich angewendet werden. Denn der sogenannte JAK-STAT-Signalweg zeigte sich kürzlich als Haupttreiber für verschiedenste Autoimmungeschehen, wenn sie eine übermäßige Entzündungsreaktion hervorrufen, wie hier die Hautläsionen bei DMS. Oclacitinib (Apoquel® von Zoetis) scheint in der Veterinärmedizin derzeit das Mittel der Wahl zu sein, zumal es bei entzündlichen Hautreaktionen bereits erfolgreich eingesetzt wird, auch wenn da die Eindämmung von Juckreiz und Allergien im Vordergrund steht. Aber es wirkt auch entzündungshemmend als Hemmer der Januskinase. Man wird sehen, in wie weit eine Behandlung damit sinnvoll ist.

Ähnlich wie bei DM konnten die ursächlichen Gene bei DMS noch nicht vollständig ausgemacht werden, aber 2016 gelang es in den USA Leigh Anne Clark & Jacquelyn Evans et al. drei Risikofaktoren für DMS auszumachen und einen passenden Gentest zu entwickeln, den wir uns auch gleich zu Nutze machten. Zwischenzeitlich brauchen wir keine Proben mehr in die USA zu schicken, da auch Laboklin seit ein paar Jahren zuverlässige Testergebnisse bietet. Ausgemacht wurden zwei Hochrisikogene, genannt "A" (PAN2) und "B" (MAP3K7CL). Die Gene sind wichtig im Bereich der Entzündungsregulationen. So kann man DMS auch beschreiben als eine Unfähigkeit entzündliche Reaktionen richtig zu regulieren. Da die Gene immer doppelt vorliegen (Allele), können sie durch freie Gene "a" und "b" abgefangen werden ("Aa" oder "Bb"), so dass das Erkrankungsrisiko sinkt. Generell kommt "B" seltener vor wie "A" bei Collies. Interessanterweise ist das Merlegen immer an ein "a" geknüpft. Die Risikobewertung des Gentests liegt gemäß den Forschungsergebnissen von 2016 (http://journals.plos.org/plosgenetics/article?id=10.1371/journal.pgen.1006604) bei: Grundrisiko (ca. 3%):  aa bb, Niedriges Risiko (ca. 4%): Aa bb & aa Bb & AaBb, Moderates Risiko (ca. 39%): AA bb & aa BB, Hohes Risiko (ca. 90%): Aa BB & AA Bb, Sehr hohes Risiko (ca. 97%): AA BB. Der Risikotest ist kein Nachweismittel für die Erkrankung, das geht nur über entsprechende Biopsien an den befallenen Stellen, sofern sie zum Ausbruch kommt. Er ist alleine eine Risikobewertung. Das bedeutet auch nicht, dass jeder genetisch betroffene Hund auch automatisch erkrankt, er hat lediglich ein geringes, moderates oder hohes Risiko, dass die Krankheit ausbricht. Andersherum besteht bei einem Hund mit dem am niedrigsten möglichen Risiko, aber immer noch ein Restrisiko, des Krankheitsausbruchs, da es die Stufe „kein Risiko“ nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand nicht gibt. Beim Durchtesten aller Zuchthunde in unserem Verein zeigte sich erfreulicherweise, dass es keine Hunde mit hohem oder sehr hohem Risiko gibt. Den Hauptanteil machten die Hunde mit niedrigem Risiko (4%) aus, wobei es kaum B-Varianten gibt, dazu gab es wenige mit nur einem Grundrisiko (3%) und ebenso nur wenige mit einem moderaten Risiko. So hatten wir gleich eine gute Ausgangsposition, um den Trend durch Zuchtauslese noch weiter zu verbessern. So konnte der prozentuale Anteil von Hunden mit dem niedrigsten möglichen Risiko deutlich erhöht und der mit moderatem Risiko weiter gesenkt werden. Momentan arbeiten wir darauf hin, dass letztere auch ausgemerzt werden. So sollen Hunde mit moderatem Risiko nur noch mit Hunden mit dem niedrigsten Risiko verpaart werden. Nach heutigem Wissensstand wurde von Gründung an, bei uns im Verein kein Welpe geboren, der an DMS erkrankt ist und so soll es auch bleiben. Das heißt jeder Zuchtanwärter muss auf DMS getestet sein (Laboklin) und die Verpaarungen entsprechend gewählt werden, dass keine Welpen mit hohem oder sehr hohem Risiko geboren werden kann und der Anteil der moderaten Fälle weiter sinkt. So wurde und wird auch in Zukunft die Geburt von Welpen mit erhöhtem Risiko an DMS zu erkranken, in unserem Verein AC e.V. gänzlich ausgeschlossen!

Derzeit laufen weiter Forschungen, vor allem auch bezüglich der Wertigkeit des dritten Risikofaktors, dem Risikogen „C“, welches sich auf Subvarianten des Immunsystems bezieht, genauer gesagt auf das DLA-DRB1 System. Auch bei der humanen JDM können Immunsystemvarianten einen Ausbruch begünstigen. Beim Hund geht es um die MHC-II-Klasse-Leukozyten-Antigene, genauer gesagt die DLA-Gene, zusammengesetzt aus der Kombi DLA-DRB1/-DQA1/-DQB1. Sie werden, je nach genetischer Zusammensetzung, in Zahlenkombinationen ausgedrückt. Leider scheint es beim Collie hier kaum noch Variationen zu geben. In der Studie fand man bei den Collies fast ausnahmslos die Kombinationen 002:01/009:01/001:01 dazu seltener noch die Kombinationen 015:01/009:01/001:01 und später kam noch die sehr seltene Kombi 020:01/009:01/001:01 hinzu. Dadurch bedingt spricht man von einer grundsätzlichen rassebedingten Neigung zu DMS, mit 3%. Es gibt noch eine weitere äußerst seltene DLA-Variante, mit der Kombination 006:01/050:11/007:01. Wegen der geringen Anzahl kann man leider noch nicht sagen, ob hier das Risiko geringer ist. Aber selbst, wenn, wäre eine intensive Zuchtauslese, auf Grund der Seltenheit kaum machbar. Da die größte Varianz bei DLA-DRB1 auftritt ist man auf unseren Vorschlag hin in der Forschungsgruppe dazu übergegangen diesen Wert auf den Befunden anzugeben, statt wie früher den DQA1-Wert. Heutzutage ist es, um die Sache zu vereinfachen üblich die häufigste Variante 002:01 mit dem Risikogen "C" zu bezeichnen und alle anderen Varianten, wie 015:01, 020:01 und 006:01 mit einem "c", wobei nicht wirklich sicher ist, dass das Risiko tatsächlich sinkt, das bleibt zu beobachten. Darum geben wir diese weiter in Zahlen an. Das vereinfacht auch den Züchtern die Möglichkeit zu geben, gezielt Varianten nutzen zu können, um eine möglichst große genetische Bandbreite zu erhalten und die Gesundheit der geborenen Collies weiter zu unterstützen.

IPD (Inflammatory pulmonary disease): IPD ist eine rezidivierende entzündliche Lungenerkrankung mit erblichem Hintergrund. Sie bricht in der Regel schon beim Züchter, wenige Tage nach der Geburt aus. Die Hunde leiden an wiederholtem schaumigem Erbrechen, Nasenausfluss, Fieber, atmen nur flach, haben erhöhte Atemgeräusche und Husten. Medikamente, wie Antibiotika und Sekretolytika helfen nur kurzzeitig, danach gibt es schnelle Rückfälle. Viele sterben sehr früh. Dank einer von Laboklin unterstützten Studie mit der Universität Bern (https://www.mdpi.com/2073-4425/10/8/567/htm) wurde eine Mutation im AKNA-Gen gefunden, welches Zuständig ist für die Regulierung von Entzündungsgeschehen. In der Folge konnte daraus erfreulicherweise ein Gentest entwickelt werden. Bislang hat man die seltene Krankheit nur bei Britischen Langhaar Collies diagnostizieren können, aber bekannt ist, dass es Erkrankungen mit vergleichbaren Symptomen auch im weiteren Hundegenpool gibt. Da sich mögliche Genträger nicht weit genug zurückverfolgen lassen, ist nicht auszuschließen, dass sie auch in anderen Collies zu finden sind, zumal sie auf gemeinsame Ahnen zurückgehen. Darum haben wir die Testempfehlung in eine Testpflicht umgewandelt. Vereinfacht wird das Ganze dadurch, dass Laboklin den Test ins Collie Testpaket mit aufgenommen hat, so dass viele Hunde sowieso schon getestet sind und viele andere haben ihre Hunde freiwillig testen lassen. Alle waren bislang genetisch frei, so dass wir eine gute Ausgangsbasis haben. So muss bei jeder Verpaarung mindestens ein Elternteil genetisch frei sein soll (IPD +/+ bzw. N/N). So kann dann auch die Geburt von IPD-betroffenen Welpen, im Verein AC e.V. gänzlich ausgeschlossen werden! 

MH (Maligne Hyperthermie): Dieser seltene genetische Defekt betrifft die Calciumregulation der quergestreiften Muskulatur und wird im Gegensatz zu den vorgenannten Krankheiten autosomal dominant vererbt. Das heißt genetisch freie Gene vom Zuchtpartner können betroffene nicht überdecken. Der Defekt kommt trotzdem zum Tragen. Es gibt ihn bei vielen Säugetieren bis hin zum Menschen. Durch Trigger, selten Stress, vor allem aber Medikamente, wie einige Inhalationsanästhetika und bestimmte Muskelrelaxantien, kann es zu massiven Muskelkrämpfen kommen bis hin zum Zerfall dieser (Rhabdomyolyse). Hinzu kommen dann Herzrhythmusstörungen (Herzrasen), Sauerstoffmangel, bei übermäßiger CO²- und Wärmeproduktion (Hyperthermie). Abbauprodukte führen unter anderem zu massiven Nierenproblemen, bis hin zum Organversagen und Tod, wenn nicht sofort gezielt behandelt wird (Dantrolen). Dieser Test ist freiwillig, da bislang kein Bericht auffindbar ist, dass auch tatsächlich Collies betroffen sind. Da auch Träger betroffen sind wird trotzdem dringend empfohlen alle Collies darauf zu testen, so dass keiner von ihnen in die Zucht gelangen kann und die Geburt von Trägern sowie betroffenen Welpen weiter vermieden wird und nur genetisch freie Welpen (MH +/+ bzw. N/N) geboren werden.

HUU (Hyperurikosurie / Hyperurikämie): Hierbei handelt es sich um eine genetische Störung des Harnstoffwechsels (Purine), von Geburt an. Im Gegensatz zum Menschen wird das Endprodukt Harnsäure, beim gesunden Hund noch weiter zu Allantoin abgebaut, was besser wasserlöslich ist. Dieser Prozess ist bei HUU-betroffenen Hunden gestört, durch eine Mutation am SLC2A9-Gen (autosomal rezessiv). So kann der Harnsäuregehalt sich verdoppeln oder sogar vervierfachen (Hyperurikämie), was zu kristallinen Ablagerungen bis hin zur Bildung von Blasensteinen führen kann (ggf. operative Entfernung). Der zur SLC-Mutation entwickelte Test ist freiwillig, da die Erkrankung nur äußerst selten bei Collies auftritt. Auch hier sollte idealerweise mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei sein (HUU +/+ bzw. N/N), so dass dann die Geburt betroffener Welpen, im Verein AC e.V. gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Collie Health Foundation (CHF): Wir bleiben immer auf dem neuesten Stand und können auf neue Forschungsergebnisse kurzfristig reagieren und sie in unser Zuchtprogramm aufnehmen. Denn unser Verein ist Mitglied bei der CHF in den USA (https://www.colliehealth.org/). Sie ist die weltgrößte Organisation in Sachen Collie Gesundheit und unterstützt diesbezüglich zahlreiche Studien, aus denen oftmals wichtige Tests (s.o.) hervorgehen, die uns helfen die Geburt betroffener Welpen zu vermeiden. Wir freuen uns über die intensive Zusammenarbeit. Wir bedanken uns insbesondere ganz herzlich bei der bis vor kurzem langjährig amtierenden Präsidentin Robette Johns sowie Vize Präsidentin Krista Hansen und vielen weiteren aktuellen und ehemaligen Inhabern wichtiger Ämter dort, wie z.B. Mary E. Benedict, Judith A. Pitt, Lori M Montero und David Hansen, die alle unseren Verein in den vergangenen Jahren besucht haben und uns an ihrem Fachwissen haben teilhaben lassen durch viele tolle Seminare und Gespräche, Viele unserer Mitglieder unterstützen zudem die CHF noch zusätzlich durch private Mitgliedschaften und Spenden. Und natürlich arbeiten wir auch noch mit weiteren kompetenten Partnern zusammen.

AVK (Ahnenverlustkoeffizient): Um die genetische Vielfalt eines jeden einzelnen Hundes möglichst groß zu halten, darf der AVK der Welpen 86%, über 4 Generationen, nicht unterschreiten. Somit ist Inzucht verboten und enge Linienzucht unterbunden. Denn nur mit möglichst verschiedenartigen Genen (Heterozygotie) können wir die einzelnen Individuen einer Rasse auf lange Sicht möglichst gesund erhalten.

IK (Inzuchtkoeffizient): Der IK bezieht im Gegensatz zum AVK auch die Nähe eines Verwandten mit ein. So haben weiter entfernte doppelte Ahnen (z.B. Ururgroßelternteile) weniger starke Einflüsse, wie wenn beispielsweise der Vater mehrfach auftaucht würde. Es wird empfohlen, dass der IK bei den Welpen nicht höher wie ca. 6% sein sollte. Zudem sollten doppelte Ahnen generell in den ersten drei Generationen vermieden werden, um die Vielfalt und Verschiedenartigkeit der Gene zu erhalten und zu fördern.

Genetische Vielfalt: Hierbei geht es um den Erhalt eines möglichst großen Genpools für die gesamte Rasse. Der übermäßige Einsatz eines einzelnen Rüden sollte vermieden werden (Popular Sire Syndrom), um die genetische Vielfalt der Rasse zu erhalten. Je mehr Hunde miteinander verwandt sind, desto mehr wird der Genpool einer Rasse geschmälert. Manche Krankheiten und andere Defizite entwickeln sich erst im Alter. Wenn sich solche betroffenen Hunde vorher ausgiebig vermehrt haben, besteht die Gefahr, dass sich auch diese Defizite ungewollt und unumkehrbar weit verbreitet haben. Bei allen Rassen schwindet von Generation zu Generation der Genpool, da mit jedem nicht zur Weiterzucht genutzten Hund, seine einzigartigen Genvarianten für immer verschwinden. Das soll natürlich nicht heißen, dass mit jedem Hund gezüchtet werden soll. Das soll unbedingt denen vorbehalten bleiben, die über ausreichend Fachkunde verfügen und dazu noch die Möglichkeiten samt Zeit. Zudem würden so viel zu viele Welpen geboren werden, für die es kein passendes zu Hause gibt. Das wäre keine verantwortungsvolle Zucht. Beim Amerikanischen Collie war und ist es auch immer Ziel die Grundzüge des ursprünglichen Rassetypus zu erhalten, mit all seinen Vorzügen. Schon alleine, dadurch, dass er weiter beim Hüten und im Hundesport eingesetzt wird, hat dazu geführt, dass es beim Amerikanische Collie, entgegen vieler seiner Verwandten auf dem Ursprungskontinent sowie vieler anderer Rassen, nicht zu extremen Veränderung seines Exterieurs gekommen ist, was immer einhergeht mit Einschnitten bei der Beweglichkeit, Ausdauer, Agilität, Ausdruck, Wesen, sprich der Rasse Fitness. Denn aus einer Veränderung folgt immer auch eine Veränderung im Gesamten. Die ursprünglichen, die Rassegesundheit unterstützende Gene, samt der genetischen Vielfalt, gehen zusätzlich dabei immer weiter ein Stück weit verloren. Auch das übliche künstliche Beschneiden des Genpools durch das Herausnehmen von Farbvarianten, die frei von gesundheitlichen Einschränkungen sind, sowie die Verpaarung unterschiedlicher Haarvarianten (hier Lang- und Kurzhaar), hat es beim Amerikanischen Collie nie so gegeben. So ist die Fitness unserer Rasse in weiten Teilen durchaus noch gegeben. Das sieht man an der Lebens- und Bewegungsfreude, Agilität, Unternehmenslust, Ausdruck und auch immer wieder fallenden großen Würfen. Aber natürlich sind wir auch nicht betriebsblind und sorgen uns trotzdem um den langfristigen Erhalt der Rasse. So laufen im Hintergrund bereits Überlegungen und Ansätze zu Maßnahmen zur Unterstützung der Heterozygotie (z.B. Diversity Check) bis hin zu möglichen rasseübergreifenden Outcross- oder Backcrossmaßnahmen.

American Lines: Angestrebt wird ein Blutsanteil von wenigstens 50% und gerne mehr an Amerikanischen Linien (Collies die über mehrere Generationen auf dem Amerikanischen Kontinent gezüchtet wurden und dem Rassetypus entsprechen). Wichtiger ist jedoch zum Erhalt der Rasse auf lange Sicht, neben dem Erhalt der genetischen Vielfalt (des Einzelindividuums) und einem großen Genpool (der Rasse), vor allem auch das äußere Erscheinungsbild (entsprechend dem Original Amerikanischen Rassestandard), nebst Charakter etc., im Hinblick auf die zu erwartenden Welpen.

Wesen: Es ist sehr wichtig, das Wesen und Temperament mit in die Auswahl der Zuchtpartner einfließen zu lassen und sich auch anzuschauen, in welche Richtung sich vielleicht schon vorhandene bisherige Nachzuchten entwickelt haben. Möchte ich langfristige eher ruhige Hunde in die Welt setzen oder eher sehr aktive. Habe ich bei letzteren genügenden Interessenten, die solchen Tieren gerecht werden? Oder strebe ich doch lieber Hunde mit mittlerem Temperament an?

Exterieur: Ziel in der Zucht ist es immer einen Hund zu züchten, der dem Idealbild des Amerikanischen Collies möglichst nahe kommt. Dazu muss man sich mit dem Potential der zur Auswahl stehenden Zuchtpartner auseinandersetzen und sich die Ahnen genauer anschauen. Gute Zuchtrichter, der Zuchtleiter und die Zuchtwarte können sicherlich gerne helfen. Bei der Auswahl der Zuchtpartner darf nie vergessen werden, dass es nicht darum geht, den Hund mit den besten Gesundheitswerten zu züchten, sondern das Gesamtpaket muss stimmen, damit der Collie auch weiter aussieht wie ein Amerikanischer Collie. Das ist die wahre Kunst der Zucht. Viele Merkmale, vor allem auch des einzigartigen Colliekopfes, werden rezessiv vererbt, während Abweichungen, wie zu schmal zulaufende Maulpartien und zu breite, seitlich gerundete Köpfe mit herausstehendem Knochen, statt flacher glatter Seiten (um einen schönen Keil auszubilden), gerne dominant durchschlagen, dabei die Position der Augen verändern etc. und schwer wieder in Form zu bringen sind. Bei allem darf der Körperbau nicht außer Acht gelassen werden. Mehr Details gibt es hier: https://www.amerikanische-collies-europa.de/index.php/de/amerikanischer-collie/rassestandard. Der Collie gilt nicht umsonst als eine der am schwersten zu züchtenden Rassen, bis hin zu seinem einzigartigen stolzen Ausdruck.

Farbbesonderheiten: Farbvarianten, die zu gesundheitlichen Problemen führen können sind nicht erwünscht. Dazu zählt der Double Merle (genetisch homozygote Träger für Merle (M/M), hervorgegangen aus der Verpaarung von zwei Hunden mit Merle-Faktor) sind gemäß den derzeitigen gesetzlichen Tierschutzbestimmungen von der Zucht ausgeschlossen, auch wenn es Varianten gibt, bei denen keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Auch eine angestrebte Verpaarung, bei der solche Welpen fallen könnten, ist nicht erlaubt! Es darf maximal nur ein Zuchtpartner den Merle-Faktor haben, sprich heterozygoter Träger des Merle Gens (m/M). Um auch Hidden Merles (mit nicht (gut) sichtbarem Merle, wie z.B. Sable Merles, Cryptic Merles und Minimal Merles) vor einer Verpaarung sicher ausmachen zu können, muss jeder Zuchtanwärter genetisch auf Merle getestet sein, so dass die Allele aufgeschlüsselt werden (bei den alten Merletests war das noch nicht der Fall). Für alle Welpen, die aus Merle-Anpaarungen hervorgehen, wird empfohlen auch diese alle auf Merle Allele zu testen, so das für jeden Welpen der genaue Status feststeht. Käufer von Hunden mit Merlefaktor müssen aufgeklärt werden, dass die Hunde, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, nicht mit anderen Merles verpaart werden dürfen! Dabei muss auch auf die Gefahr hingewiesen werden, dass bei vielen Hunden, auch rasseübergreifend, der Merle Faktor nicht sichtbar ist, so dass auch keine "Unfälle" passieren dürfen, um die Geburt von Double Merles sicher auszuschließen. Um sicherzustellen, dass Augen und Innenohr immer über ausreichend Pigment verfügen, um volle Funktionsfähigkeit zu haben, dürfen Harlequins, Fawnequins und Minimal Merles (alle m/Mh) nicht verpaart werden mit Collies, die einen Weißfaktor haben und/oder eine Blesse haben, die bis zur Stirn reicht. Auch bei allen Weißvarianten ist immer drauf zu achten, dass der Kopf komplett farbig bleibt (Color Head), wie im Rassestandard gefordert. Auch übermäßig große Blessen sind darum unerwünscht. Idealerweise sollten Hund mit sehr großen Blessen nur mit solchen ohne Blessen verpaart werden. Unerwünscht sind zudem abweichende Farbgebungen, wie der E-Lokus, da in der Ausprägung e/e die ursprüngliche Grundfärbung komplett überlagert wird mit „Gelb“, ausgeprägt als Sable ähnliche Färbung mit aufgehellter Nase. Ebenfalls unerwünscht ist der Dilute-Faktor, der in der Ausprägung d/d zur unnatürlichen blassen Aufhellung führt (Maltese Blue/Gray) und mögliche gesundheitliche Einschränkungen nicht sicher auszuschließen sind. (Weitere Infos gibt es hier, u.a. auch sehr detailliert zu Merle, gibt es hier: https://www.amerikanische-collies-europa.de/index.php/de/amerikanischer-collie/colliefarben).

Psychische Reife: Hündinnen dürfen frühestens mit 22 Monaten belegt werden und Rüden dürfen frühestens mit 18 Monaten decken.

Qualität statt Quantität: Neben der Beachtung der oben aufgezählten qualitätssichernden und -steigernden Werte, muss auch unbedingt darauf geachtet werden, dass keine zu häufige Zuchtverwendung stattfindet. Die der Rüden wurde schon unter „Genetische Vielfalt“ abgehandelt. Die der Hündinnen sollte so ausgelegt sein, dass zwischen erfolgreichen Bedeckungen wenigstens ein Jahr liegt. Auch ein Erholungsjahr zwischen den Würfen wird angestrebt, denn unsere Hündinnen sind keine Gebärmaschinen! Überbeansprucht sinkt zudem unweigerlich die Qualität der Welpen und das darf niemals passieren! Darum sind pro Hündin nur maximal vier Würfe in ihrem Leben erlaubt. Die erste Belegung einer Hündin soll vor ihrem 5. Geburtstag erfolgt sein. Nach einem zweiten Kaiserschnitt muss die Hündin aus der Zucht genommen werden. Es sollen nicht mehrere Würfe gleichzeitig in einer Zuchtstätte großgezogen werden. Generell sollen nicht mehr als 3 Würfe pro Jahr pro Zuchtstätte aufgezogen werden. Beim Verein A.C. e.V. geführte Zuchtstätten dürfen Collies nur unter diesem Verein züchten, ansonsten erlischt eine weitere Zuchterlaubnis. Mit dem 7. Geburtstag erlischt die Zuchterlaubnis für Hündinnen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann aber eine einjährige Verlängerung beantragt werden, wenn ein tierärztliches Gesundheitszeugnis samt Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine weitere Zuchtverwendung vorgelegt wird. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission mehrheitlich. Mit dem 8. Geburtstag erlischt die Zuchterlaubnis für Rüden. Es kann aber eine Fristverlängerung beantragt werden, vor allem wenn seine Samen besonders wertvoll sind. Abschließend entscheidet die Zuchtkommission mehrheitlich.

Datenerfassung: Um auch langfristig den hohen Qualitätsstandard zu halten und noch weiter zu optimieren ist es unerlässlich, dass Unregelmäßigkeiten (Anomalien, Erkrankungen etc.) dem Zuchtbuchtamt gemeldet werden, ebenso wie das Ableben aller im Zuchtbuch erfassten Hunde, samt aller geborenen Welpen. Je nach Ursache, Häufigkeit etc. können bei Bedarf entsprechende weiterführende Schritte die zukünftige Zucht weiter optimieren.

 

VII. Zuchtdurchführung

Voraussetzungen: Hündin und Rüden müssen alle in unserem Verein AC e.V. zuchttauglich geschrieben worden sein, nach Vorlage aller dafür erforderlichen Anträge, Unterlagen und erfolgter Zustimmung der Zuchtkommission. Der Züchter hat nach Vorweisung ausreichender Sachkunde einen Zwingernamenschutz beantragt und die Zustimmung der Zuchtkommission erlangt.

Zuchtantrag: Beim Zuchtbuchamt muss auf elektronischem Weg vor der Bedeckung ein Zuchtantrag gestellt werden (spezieller Vordruck - Worddokument) mit genügend zeitlichem Vorlauf, idealerweise mindestens 4 Wochen vor der Bedeckung. Dort kann jeder Züchter bis zu drei vom Verein AC e.V. anerkannte Deckrüden auswählen, nach Rücksprache mit deren Besitzern. Den Deckakt selbst darf später nur einer von ihnen ausführen. Das Zuchtbuchamt prüft den Zuchtantrag, errechnet den AVK und legt ihn dann der Zuchtkommission zur Überprüfung der Einhaltung aller Anforderungen der Zuchtordnung vor. Bei Zustimmung erhält der Züchter einen Deckschein zugemailt, den er dann dreimal ausdrucken muss und mit zur Bedeckung nimmt. Nur Welpen aus genehmigten Verpaarungen erhalten auch Ahnentafeln.

Vorbereitung: Sofort mit dem Beginn der Läufigkeit sollte bei der Hündin von einem erfahrenen Tierarzt einen Vaginalabstrich genommen werden, der ans Labor eingeschickt wird, um auf pathogene Keime zu untersuchen, so dass noch genügend Zeit bleibt für den seltenen Fall einer möglichen Behandlung und eines erneuten Abstriches. Das gehäufte Auftreten von pathogenen Keimen kann eine Befruchtung, Einnistung und ordnungsgemäße Trächtigkeit, bis hin zur Geburt gesunder Welpen verhindern. Zudem könnte sich der Rüde anstecken und möglicherweise die Keime weiterverbreiten. Aber auch er sollte entweder untersucht werden auf pathogene Keime und/oder gespült werden ein paar Tage vor der Belegung, wenn sonst alles mit ihm OK ist, damit auch er keine pathogenen Keime wiedergeben kann. Alle Punkte erfolgen in Absprache zwischen Züchter und Deckrüdenbesitzer. Nach den Abstrichen und Spülung ist es wichtig, dass die Hunde keinen Kontakt mehr mit Hunden außerhalb des Haushaltes haben, um die Gefahr neuer Einschleppung von Keimen zu minimieren. Nur völlig gesunde Hündinnen und Rüden dürfen den Deckakt miteinander ausführen. Es sollte immer ein Progesterontest bei der Hündin gemacht werden, um den optimalen Deckzeitpunkt auszumachen. Trendmäßig wird ansonsten gerne (viel) zu früh zum Rüden gefahren, da der Beginn der Stehtage in der Regel noch weiter entfernt ist vom Eisprung. Und erst 24 – 48 Stunden nach dem Eisprung sind die Eizellen befruchtungsfähig und der optimale Deckzeitpunkt. Zu frühe Deckversuche tun beiden weh und grenzen an eine Vergewaltigung, da die Hündin noch nicht ausreichend geweitet ist. Zudem kann es so bei den Collies, die selten einschneidende schlechte Erlebnisse vergessen, dazu führen, dass sich die Hündinnen nicht mehr belegen lassen und die Rüden nicht mehr Decken wollen oder vor dem Abhängen abbrechen. Künstliche Befruchtung ist erlaubt, sollte jedoch nur von fachkundigen Personen, am besten in einer Fachklinik, durchgeführt werden. Ausgeschlossen werden müssen vor dem ersten Wurf immer körperliche Anomalien bei der Hündin vorliegen, die nicht nur eine natürliche Belegung, sondern auch eine natürliche Geburt verhindern können, durch eine entsprechende medizinische Untersuchung. Dies kann auch im Rahmen der Vorbereitung zu einer künstlichen Besamung erfolgen, die mit optischem Gerät zur genauen Sichtung erfolgt (z.B. Blendivet).

Deckmeldung: Sofort nach dem letzten Deckakt muss der komplett ausgefüllte und von Hündinnen- wie Rüdenbesitzer unterschriebene Deckschein ans Zuchtbuchamt auf elektronischem Weg weitergeleitet werden, bzw. bei Nutzung eines Rüden (nach Anerkennung vom AC e.V.) von außerhalb unseres Vereins per Post geschickt werden Die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Duplikate verbleiben jeweils beim Züchter und Deckrüdenbesitzer.  Der Deckschein muss auch ausgefüllt und sofort ans Zuchtbuchamt geschickt werden, wenn eine Verpaarung nicht geklappt hat, dazu gibt es eine extra Zeile zum Ausfüllen.

Wurfmeldung: Die Geburt von Welpen muss sofort dem Zuchtbuchamt und dem Deckrüdenbesitzer gemeldet werden. Innerhalb von 10 Tagen muss die ausgefüllte Wurfmeldung (spezieller Vordruck) dem Zuchtbuchamt zugemailt werden. Gemeldet werden müssen alle Welpen, auch eventuell totgeborene oder später verstorbene oder eingeschläferte. Das gleiche gilt für alle auftretende Besonderheiten und Abnormitäten in Bezug auf den Geburtsverlauf (incl. Kaiserschnitt) und Aufzucht, die Welpen und die Mutterhündin. Sollten diese später auftreten, so sind sie umgehend nachzumelden.

Namensgebung: Zusätzlich zu ihrem vom Verband "Amerikanische Hütehunde Europa e.V." anerkannten Zwingernamen müssen alle Welpen unterschiedliche Namen bekommen, der beim ersten Wurf mit A beginnt, beim zweiten Wurf mit B usw. in alphabetischer Reihenfolge.

Aufzucht: Bei der Aufzucht der Welpen müssen alle Anforderungen und Qualitätsmerkmale der Zuchtordnung befolgt werden inclusive guter Sozialisierung und Umweltreizen sowie die körperliche Fitness und Entwicklung fördernden Spielmöglichkeit.

Gesundheit: Die Welpen sollen sich während der gesamten Aufzucht in einem optimalen Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden. Der Züchter muss Sorge dafür tragen, dass alle Untersuchungsergebnisse ans Zuchtbuchamt geleitet werden, zur Erstellung der Ahnentafeln.

Genprofil & Abstammung: Jedes Individuum auf Erden hat sein einzigartiges DNA-Profil, so auch jeder Welpe. Sobald die Welpen mindestens eine Woche alt sind, wird ihnen hierzu ein Backenabstrich entnommen und an ein vom AC e.V. anerkanntes Labor eingeschickt, um ein Genprofil zu erstellen. Diese werden dann im selben Labor mit den Genprofilen beider Elternteile abgeglichen werden. Können sie eindeutig zugeordnet werden, erhält der Welpe ein Abstammungsgutachten, zur Erstellung der Ahnentafel.

MDR1: Von jedem Welpen muss eindeutig der MDR1-Genstatus feststehen und wird dann in der Ahnentafel vermerkt. Ist der Status zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht eindeutig, weil ein Elternteil carrier ist (MDR1 +/-), so dass verschiedene MDR1-Ergebnisse für die Welpen möglich sind, so müssen sie alle zwingend genetisch auf ihren jeweiligen MDR1-Status untersucht werden. Hierzu wird, sobald die Welpen mindestens eine Woche alt sind, ein Backenabstrich entnommen und an ein vom AC e.V. anerkanntes Labor eingeschickt. Das Ergebnis muss frühzeitig vor der finalen Wurfabnahme vorliegen, um ein vollständiges Wurfabnahmeprotokoll und Ahnentafel erstellen zu können.

Weitere Gentests: Selbstverständlich sind weitere Gentests möglich. Hier entscheidet jeder Züchter selbst, was ihm und vielleicht auch seinen Käufern wichtig ist. Alle bis zur Ausstellung der Ahnentafeln ans Zuchtbuchamt eingegangenen Untersuchungsergebnisse, ausgestellt von einem vom AC e.V. anerkannten Labor, werden ebenfalls auf der Ahnentafel eingetragen, ebenso wie die Ergebnisse, die sich aus den beim Zuchtbuchamt hinterlegten homozygoten Gesundheitswerten der Elterntiere ergeben.

Entwurmung: Alle Welpen müssen bis zur Impfung wenigstens 2- bis 4-mal, entwurmt worden sein, da sie in den ersten Lebenswochen einer erhöhten Infektanfälligkeit unterliegen. Sinnvoll ist es die Präparate zu wechseln, vor allem für die letzte Behandlung vor Abgabe. Die Namen und ggf. Wirkstoffe müssen mit Verabreichungsdatum auf dem Wurfabnahmeprotokoll eingetragen werden.

Mikrochip: Rechtzeitig vor oder zur Augenuntersuchung bei einem Spezialisten des DOK (bzw. ECVO/ACVO) mit 6 - 7 Wochen, muss den Welpen ein Mikrochip (Transponder) unter die Haut von einem Tierarzt implantiert werden. So dass jeder Welpe mit Hilfe eines speziellen Chiplesegeräts eindeutig identifizierbar. Dabei wird die jeweilige Chipnummer in der letzten Spalte der Wurfmeldung aufgeklebt und muss noch am selben Tag beim Zuchtbuchamt vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post).

Augenuntersuchung: Mit 6 - 7 Wochen müssen alle Welpen von einem Ophthalmologen des DOK (bzw. ECVO/ACVO) auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Das Duplikat der Untersuchung muss vom Augenarzt an das Zuchtbuchamt geschickt werden. Die wichtigsten rassespezifischen Ergebnisse (wie z.B. RD, CEA, PRA, KAT) werden auf der Ahnentafel vermerkt.

EU-Heimtierausweis: Jeder Welpe muss einen eigenen EU-Heimtierausweis bekommen. Er ist ein wichtiges Dokument, ähnlich dem Personalausweis für Menschen. Darin wird nicht nur die Mikrochipnummer hinterlegt, sondern auch alle Impfungen vermerkt. Er muss bei Auslandsreisen und Hundeveranstaltungen mitgeführt und z.T. vorgezeigt werden. Dort wird vor allem die Tollwutschutzimpfung kontrolliert. Sie darf erst mit 12 Wochen (also in der Regel erst beim Käufer) verabreicht werden und ist dann erst 21 Tage später gültig und muss entsprechend der im Impfpass angegebenen Nachimpfungsintervallen aufgefrischt werden, um die Gültigkeit nicht zu verlieren. Bei Auslandsreisen werden manchmal auch weitere Impfungen gefordert oder eine Tollwut-Titerbestimmung. In manchen deutschen Bundesländern (z.B. NRW) ist der EU-Heimtierausweis auch Pflicht für größere Hunde. Jeder Welpenkäufer erhält den Original EU-Heimtierausweis zu seinem Welpen bei Abholung!

Impfung: Mit 8 bis spätestens 12 Wochen müssen alle Welpen entsprechend den Vorgaben der ständigen Impfkommission eines Landes geimpft werden. Erst danach dürfen sie abgegeben werden! Gibt es keine nationale ständige Impfkommission, so gelten die Vorgaben der WSAVA (The World Small Animal Veterinary Association). In Deutschland wird beispielsweise gegen Staupe und Parvovirose geimpft sowie in der Regel auch gegen Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten. Letztere können eigenverantwortlich auch später verabreicht werden. In besonderen Gefährdungsfällen können einzelne Impfungen, wie z.B. Parvovirose nach tierärztlicher Absprache, vorgezogen werden. Ansonsten darf die Grundimmunisierung erst mit 8 Wochen verabreicht werden. Danach sollen die Welpen idealerweise noch wenige Tage beim Züchterverbleiben, damit die Impfung gut anschlägt. Die Impfungen müssen in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden, den jeder Welpenkäufer mitbekommt.  

Wurfabnahme: Jeder Wurf muss von einem Beauftragten des Vereins AC e.V. abgenommen werden. Das Protokoll muss noch am selben Tag beim Zuchtbuchamt vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post). In der Regel erfolgt die Wurfabnahme direkt nach der Impfung. Dabei müssen alle oben aufgelisteten Untersuchungen und Vorgaben durchgeführt worden sein und alle wichtigen Untersuchungsergebnisse belegbar sein. Ist alles vollständig und alle Vorgaben erfüllt, werden vom Zuchtbuchamt die Ahnentafeln ausgehändigt.

Ahnentafel: Jeder Welpe erhält vom Verein AC e.V. seine eigene Ahnentafel, wenn der Züchter alle Vorgaben erfüllt und Sorge dafür getragen hat, dass alle Untersuchungsergebnisse ans Zuchtbuchamt weitergeleitet worden sind. Sie beinhaltet die Abstammung über vier Generationen mit allen bis zur Ausstellung der Ahnentafel belegbaren Gesundheitswerten der Welpen und hinterlegten anerkannten Ergebnisse der Eltern. Jeder Welpenkäufer erhält die Original Ahnentafel unseres Vereins AC e.V. zu seinem Welpen, nach seiner Zustimmung, samt vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Formulars "Einverständnis zur Datenweitergabe ans Zuchtbuchamt des Vereins AC e.V.". Der Züchter leitet das Original kurzfristig weiter ans Zuchtbuchamt, welches von Seiten des Veterinäramts grundsätzlich dazu verpflichtet ist, solche Daten zu sammeln, im Rahmen des Seuchenschutzes etc..

Anmeldung Zentrales Hunderegister: Der Züchter meldet jeden seiner Welpen, spätestens sofort nach der Abholung auf den Namen des Käufers, bei einem vom A.C. e.V. anerkannten zentralen Hunderegister an (TASSO in Deutschland). Sollte der Hund einmal verloren gehen, so kann er einfacher an seinen Besitzer zurückvermittelt werden.

Kontaktdaten: Nach den veterinäramtlichen Bestimmungen ist das Zuchtbuchamt verpflichtet die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hundebesitzer zu speichern. Hierzu gibt es spezielle Vordrucke, die auch das Recht der Datenweitergabe von Seiten der Züchter an das Zuchtbuchamt regeln, die von den neuen Besitzern auszufüllen sind. Erst dann dürfen die Ahnentafeln an die neuen Besitzer herausgegeben werden. Der Züchter muss die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke im Original beim Zuchtbuchamt einreichen, spätestens gleich nach Auszug des letzten abzugebenden Welpens, wenn dieser im normalen Zeitrahmen abgegeben wird. Auch bei späterem Umzug des Besitzers oder bei einem Besitzerwechsel sind diese Daten vom Züchter ans Zuchtbuchamt weiterzureichen. 

Abgabe: Die Welpen dürfen frühestens mit acht Wochen abgegeben werden. Sie müssen vorher unbedingt geimpft worden sein und es muss die Wurfabnahme erfolgt sein. Das Wurfabnahmeprotokoll muss am selben Tag an den Zuchtleiter vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post). Sind alle Anforderungen erfüllt, erteilt das Zuchtbuchamt die Freigabe. Erst dann dürfen Welpen und Ahnentafeln abgegeben werden.

Nachzuchtbeurteilung: Um die Qualität der im AC e.V. geborenen Nachzuchten im Auge zu behalten, behält sich das Zuchtbuchamt die Möglichkeit vor, Fragebögen an alle Welpenkäufer zu schicken. Hierzu benötigt das Zuchtbuchamt im Vorfeld die Adressen und Kontaktmöglichkeit von allen Welpenkäufern. Darum sind alle Züchter angehalten, nach der Abgabe der Welpen, diese gleich ans Zuchtbuchamt weiterzuleiten, in Absprache mit den Käufern. Die Angaben werden vertraulich behandelt und keine Adressen weitergegeben. Wünschenswert ist, dass möglichst viele Nachzuchten bei den Ausstellungen unseres Vereins AC e.V. präsentiert werden, um die weiteren Entwicklungen verfolgen zu können.

Beratung und Unterstützung über den Kauf hinaus: Es muss selbstverständlich sein, dass die Beratung und Unterstützung der Welpenkäufer keinesfalls mit der Übergabe des Hundes enden. Jeder Züchter soll stets freundlich bemüht sein, Welpen wie Welpenkäufern beratend zur Seite zu stehen! Zudem gibt es bei einer Mitgliedschaft im Verein A.C e.V. regelmäßige Informationen und Neuigkeiten per Mail und zudem werden regelmäßige Treffen angeboten. Jeder Züchter gibt seinen Welpenkäufern einen Mitgliedschaftsantrag mit und ermuntert ihn zum Eintritt, um unser gemeinsames Hobby weiter vertiefen zu können und die immer noch in Europa seltenen Amerikanischen Collies weiter fördern zu können. 

Anerkennung von Titeln: An Championaten wird nur das Jugendchampionat, das Nationale Championat und das Internationale Championat anerkannt. Titel, wie GCH, BOB, BOS, BIS(S), Europa(jugend)sieger(in) etc. werden nur von unserem Verein/Verband anerkannt, sowie von anderen Collie Spezialzuchtvereinen, AKC, CKC, FCI, KC und weiteren gleichgestellten Vereinen. Das heißt nur diese Titel werden im Zuchtbuch vermerkt und bei den jeweiligen Hunden geführt. Auch nur diese kommen auf die Vereinshomepage.

 

VIII. Gebühren

Die aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

 

IX. Änderungen

Änderungen der Zuchtordnung bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Die Zuchtkommission wird ermächtigt kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

X. Genehmigt

Die Ordnung wurde genehmigt am 24.11.2024, im Rahmen der Mitgliederversammlung in Kerpen und tritt sofort in Kraft.

 

 

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