Gebührenordnung
Gebührenordnung (ab 01.01.2026)
Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt in den Verein sofort fällig und in den nachfolgenden Jahren ohne Aufforderung immer im Januar eines jeden Jahres. Erfolgt der Eintritt in den Verein in der zweiten Jahreshälfte (ab dem 1. Juli), so ist nur noch die Hälfte des Beitrags für das aktuelle Jahr fällig. In den darauffolgenden Jahren ist dann wieder der volle Beitrag jeweils fällig. Alle Zahlungen (ausgenommen der Fahrtkostenerstattung für die Wurfabnahme, die bei Abnahme sofort in bar an den Zuchtwart fällig werden), sind per Überweisung auf das Vereinskonto bzw. auf das PayPal-Konto des Vereins zu zahlen. Rechnungsstellungen, im Rahmen des Zuchtgeschehen, erfolgen in der Regel immer per Mail und sind sofort fällig. Bei Verzug werden 10,- € Mahngebühr fällig. Bei nicht fristgerechter und vollständiger Zahlung erfolgt die Wandlung in eine Ruhende Mitgliedschaft mit einer Sperre für alle Aktivitäten und Rundmails. Zudem kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen und eine Sperre für alle weitere Veranstaltungen. Meldegebühren werden stets zeitgleich mit der Meldung fällig, erst dann wird die Meldung gültig.
Mitgliedschaft:
50,- € Einzelmitglied
25,- € Einzelmitglied, ermäßigt (Schüler, Auszubildende & Studenten)
60,- € Familienmitgliedschaft
Zucht:
50,- € Zwingernamenschutz international (Verband)
50,- € Zuchtzulassung
15,- € Ahnentafeln
30,- € Wurfabnahme (Aufwendungen Zuchtbuchamt)
0,35 € Fahrtkostenerstattung an den Zuchtwart, pro gefahrene Kilometer
(alternativ können in Absprache auch die Reisekosten z.B. per Flug erstattet werden)
Die Listungen im Rahmen des Zuchtgeschehens auf der Vereinshomepage sind kostenfrei. Sollte es nach Verstößen gegen die Ordnungen zur Entfernung gekommen sein, so ist eine Wiederaufnahme kostenpflichtig mit 25,- €.
Ausstellungswesen:
30,- € Championats Urkunde (Verband)
Meldegebühren Mitglieder:
40,- € Meldegebühr
30,- € Gruppenwettbewerbe
25,- € Juniorhandling
Meldegebühren Nichtmitglieder:
60,- € Meldegebühr
45,- € Gruppenwettbewerbe
35,- € Juniorhandling
Bank:
Raiffeisenbank Bopfinger Bank Sechta-Ries eG
IBAN: DE19 6006 9239 0028 3220 02
BIC: GENODES1BPF
Die Änderungen der Ordnung wurden am 29.11.2025 auf der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
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