Deckrüden

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Um im Verein „Amerikanische Collies Europa“ eine Zuchtzulassung zu bekommen, müssen die Zuchtanwärter hohe Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen erfüllen:

 

Äußeres Erscheinungsbild:

Sie müssen dem Original Rassestandard für Amerikanische Collies, gemäß den Richtlinien des AKC (American Kennel Club) entsprechen.

 

Wesen:

Die Hunde müssen nachweislich über ein einwandfreies rassetypisches Wesen verfügen.

 

Ahnentafel:

Sie müssen über eine vom Verein „Amerikanische Collies Europa“ anerkannte Ahnentafel verfügen.

 

Pflegezustand:

Nicht nur der Zuchtanwärter, sondern auch alle anderen Hunde desselben Haushalts, müssen sich in einem einwandfreien Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden.

 

Gesundheitszeugnis:

Für den Zuchtanwärter ist ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen.

 

Kennzeichnung:

Jeder Zuchtanwärter muss über einen eingepflanzten Mikrochip verfügen.

 

HD-Untersuchung:

Nur HD-freie Collies, mit dem Ergebnis HD A oder HD B, erhalten eine Zuchterlaubnis.

 

ED-Untersuchung:

Bei ED-geröntgten Collies: nur ED-freie, mit dem Ergebnis ED 0 oder ED Grenzgänger, erhalten eine Zuchterlaubnis.

 

Augenuntersuchung:

Alle Zuchtanwärter müssen Untersuchungsergebnisse von einem vom Verein "Amerikanische Collies Europa"  anerkannten spezialisierten Augenarzt auf erbliche Augenerkrankungen, wie CEA, PRA und KAT vorlegen können. Nur Hunde, die frei von erblichen Augenerkrankungen sind, erhalten eine Zuchtzulassung. Eine Ausnahme gilt für CEA-CH (Chorioretinale Hypoplasie) betroffene Hunde; sie bekommen eine Zuchterlaubnis, sofern ihre Sehfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Allerdings dürfen sie nicht untereinander verpaart werden.

 

MDR1:

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf MDR1 untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. Bei jeder Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch getesteter Noncarrier (MDR1 +/+) sein.

 

DM (SOD1):

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf DM untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar.  Bei jeder Verpaarung muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch getesteter Noncarrier (DM +/+ bzw. N/N) sein.

 

CEA:

Es muss der genaue genetische Status feststehen. Das heißt der Zuchtanwärter muss genetisch auf CEA untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. CEA-CH betroffene Hunde können nur dann eine Zuchtzulassung bekommen, wenn ihre Sehfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Sie dürfen nicht untereinander verpaart werden.

 

PRA:

Dieser Test ist freiwillig. Jedoch muss bei einer Verpaarung mindestens ein Zuchtpartner genetisch getesteter Noncarrier (PRA +/+ bzw. N/N) sein. Dieser muss genetisch auf PRA untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. 

 

GCS:

Dieser Test ist freiwillig. Jedoch muss bei einer Verpaarung mindestens ein Zuchtpartner genetisch getesteter Noncarrier (GCS +/+ bzw. N/N) sein. Dieser muss genetisch auf GCS untersucht worden sein oder der genetische Status ist über die Elternschaft eindeutig nachweisbar. 

 

Genprofil:

Zudem muss ein Genprofil von jedem Zuchtanwärter erstellt werden, damit später die Elternschaft eindeutig nachgewiesen werden kann.

 

 

 

 

 

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